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Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss. Wenige Tage vor dem langen Pfingstwochenende kann die Tourismusbranche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die niedersächsische Nordseeküste.
Keine Eindämmung der Corona-Infektionslage durch bloßes Verbot
Wie das Gericht entschied, trage das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können, argumentierte das Gericht.
OVG zweifelt Erfordernis der sogenannte Landeskinderregelung an
Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Testpflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar.
Verbot stellt Ungleichbehandlung dar
Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei.
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