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Verwaltungsrecht | 19.05.2021

Beherbergungs­verbot

Corona-Pandemie: Beherbergungs­verbot für auswärtige Touristen in Nieder­sachsen gekippt

Auswärtige Touristen dürfen ab sofort in Nieder­sachsen über­nachten

Das nieder­sächsische Oberverwaltungs­gericht hat die Regelung des Bundes­landes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt.

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Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Nieder­sachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eil­beschluss. Wenige Tage vor dem langen Pfingst­wochenende kann die Tourismus­branche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die nieder­sächsische Nordsee­küste.

Keine Eindämmung der Corona-Infektionslage durch bloßes Verbot

Wie das Gericht entschied, trage das bloße Verbot der Beherbergung aus­wärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektions­lage bei. Tages­touristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Nieder­sachsen kommen können, argumentierte das Gericht.

OVG zweifelt Erfordernis der sogenannte Landeskinderregelung an

Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landes­kinder­regelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Die Kapazitäts­begrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Test­pflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar.

Verbot stellt Ungleichbehandlung dar

Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleich­behandlung von Nieder­sachsen und Menschen aus anderen Bundes­ländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundes­ländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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