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Der Kläger war seit dem Jahr 2004 bei einem Paketzustellunternehmen, der Beklagten, als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge beschäftigt. Bei einer stichprobenartigen Ausfahrtkontrolle fand der Werkschutz in seinem Kofferraum die Flasche für 40 Euro.
Streit um Kündigung wegen Diebstahl von Desinfektionsmittel
Damals verschwanden laut Urteil immer wieder Desinfektionsmittel aus den Waschräumen. Der Beschuldigte wehrte sich gegen seine Kündigung und behauptete, er habe sich während der Arbeit jede Stunde zu seinem Auto begeben, um die Hände zu desinfizieren. Er habe das Mittel für sich und eventuell seine Kollegen verwenden wollen. Er müsse kein Desinfektionsmittel stehlen, weil seine Frau in der Pflege arbeite und die Familie über sie ausreichend versorgt sei.
Argumentation des Klägers nicht glaubhaft
Das glaubte das Gericht nicht. Es bestätigte die Kündigung in zweiter und letzter Instanz.