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Presserecht und Verwaltungsrecht | 23.03.2022

Bericht­erstattung

„Cum-Ex“-Skandal: Zeitung darf nicht aus Bankier-Tage­büchern zitieren

Veröffentlichung von privaten Tagebuch-Passagen unzulässig

Im Rechts­streit mit einem Mit­eigentümer der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank hat die „Südd­eutsche Zeitung“ eine Niederlage vor dem Hanseatischen Oberlandes­gericht erlitten.

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Die in München erscheinende Zeitung hatte in ihrer Bericht­erstattung über den Finanz­skandal Auszüge aus privaten Tage­büchern des Warburg-Mitinhabers Christian Olearius veröffentlicht. Dies war nicht rechtens, die Berufung der Zeitung gegen das erstinstanzliche Urteil werde weitgehend zurück­gewiesen, erklärte der Vorsitzende des OLG-Senats, Claus Meyer.

Vorinstanz untersagte Veröffentlichung von nicht freigegebenen Tagebuch-Passagen

Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durch­suchung von Privat­räumen des Bankiers beschlag­nahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürger­meisters und heutigen Bundes­kanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden. Olearius hatte seine Persönlich­keitsrechte verletzt gesehen und gegen die Veröffentlichung geklagt. Das Landgericht Hamburg war dieser Ansicht im März vergangenen Jahres in erster Instanz gefolgt und hatte die Veröffentlichung von nicht freigegebenen Tagebuch-Passagen untersagt. Dagegen war die Zeitung in Berufung gegangen.

OLG: Veröffentlichung von Tagebuch-Passagen aus amtliche Dokumente unzulässig

„Bei den Tage­büchern des Klägers handelt es sich um amtliche Dokumente in einem Straf­verfahren“, erklärte Richter Meyer. Aus diesen dürfe nicht wörtlich zitiert werden. Die Zeitung hätte dem öffentlichen Informations­interesse auch ohne die Zitate genügen können. Etwas anderes gelte für jene Tagebuch-Passagen, die bereits öffentlich im Unter­suchungs­ausschuss der Hamburgischen Bürger­schaft erörtert worden seien. Wegen der grund­sätzlichen Bedeutung der Rechts­fragen ließ das OLG die Revision zum Bundes­gerichts­hof zu.

„Süddeutsche Zeitung“ will das Urteil nicht akzeptieren

Die „Südd­eutsche Zeitung“ will das Urteil nicht akzeptieren und in Revision gehen, kündigte ihr Prozess­bevollmächtigter Martin Schippan an. Die veröffentlichten Tagebuch­auszüge hätten nur am Rande etwas mit dem Straf­verfahren gegen Olearius zu tun. Es sei der Zeitung darum gegangen, die mögliche Einfluss­nahme der Politik aufzudecken.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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