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Familienrecht | 19.09.2016

Vaterschaft

Deutscher Samen­spender kann nicht als Vater von neun in Kalifornien kryokonservierten Embryonen anerkannt werden

Feststellung der Vaterschaft noch vor der Geburt in Deutschland nicht vorgesehen

Ein homosexueller Mann aus Deutschland ist mit dem Versuch gescheitert, sich als Vater von neun Embryonen anerkennen zulassen, die mit seinem Sperma in Kalifornien gezeugt wurden. Der Bundes­gerichts­hof wies die Beschwerde des Mannes in letzter Instanz ab (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2016, Az. XII ZB 351/15).

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Mann will eingefrorene Embryonen „zur Geburt führen

Der Mann lebt mit seinem Partner und drei von Leih­müttern geborenen Töchtern zusammen. Er hatte seinen Wunsch damit begründet, die in einer US-Klinik eingefrorenen Embryonen “zur Geburt führen„ zu wollen.

Nach seinen Angaben entstanden die Embryonen bei der Zeugung der beiden jüngeren Töchter mithilfe gespendeter Eizellen. Eine Leihmutter in Kalifornien brachte die Mädchen 2012 zur Welt.

Feststellung der Vaterschaft vor der Geburt nach deutschem Abstammungsrecht nicht vorgesehen

Die Richter des Bundes­gerichts­hofs beurteilten den Fall nach deutschem Abstammungs­recht. Dort ist eine Feststellung der Vaterschaft noch vor der Geburt aber nicht vorgesehen. Vater eines Kindes sei zunächst einmal der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist - und ob ein Kind ehelich geboren wird, könne nichtschon im Voraus beantwortet werden. In Deutschland ist Leih­mutterschaft durch das Embryonen­schutz­gesetz verboten.

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Quelle: dpa/DAWR/kg
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