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Das Verwaltungsgericht hatten im September ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Radwege vorgebracht. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und sie zwingend notwendig seien. Diese seien nicht ausreichend von der Senatsverwaltung dargelegt worden.
Radwege dürfen bis zur endgültigen Entscheidung bleiben
Gegen diese Entscheidung im Eil-Verfahren hatte der Berliner Senat Beschwerde eingelegt, über die das OVG aber noch entscheiden muss. Solange jedoch dürfen die Radwege bestehen bleiben, entschied das Gericht nun. Demnach habe der Senat inzwischen die erforderlichen Unterlagen nachgereicht.
Corona-Pandemie als Grund für plötzliche Abtrennung genannt
Im April hatten Senat und Bezirke recht plötzlich damit begonnen, die sogenannten Pop-up-Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng.
Berliner AfD-Fraktion verlangt Abbau
Gegen acht neue, kurzfristig angelegte Fahrradwege in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatte dann der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek geklagt.
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