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Verwaltungsrecht | 07.10.2020

Radwege

Die in der Corona-Krise eingerichtete Pop-up-Radweg in Berlin dürfen vorerst bleiben

OVG hebt Ent­scheidung der Vorinstanz auf

Die in der Corona-Krise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungs­gericht (OVG) entschied am Dienstag zugunsten des Berliner Senats und hob damit vorläufig eine Ent­scheidung der Vorinstanz wieder auf, wonach die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen.

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Das Verwaltungs­gericht hatten im September ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Radwege vorgebracht. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und sie zwingend notwendig seien. Diese seien nicht ausreichend von der Senats­verwaltung dargelegt worden.

Radwege dürfen bis zur endgültigen Entscheidung bleiben

Gegen diese Ent­scheidung im Eil-Verfahren hatte der Berliner Senat Beschwerde eingelegt, über die das OVG aber noch entscheiden muss. Solange jedoch dürfen die Radwege bestehen bleiben, entschied das Gericht nun. Demnach habe der Senat inzwischen die erforderlichen Unterlagen nachgereicht.

Corona-Pandemie als Grund für plötzliche Abtrennung genannt

Im April hatten Senat und Bezirke recht plötzlich damit begonnen, die sogenannten Pop-up-Radwege auf Park­streifen oder Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng.

Berliner AfD-Fraktion verlangt Abbau

Gegen acht neue, kurzfristig angelegte Fahrradwege in Kreuzberg, Friedrichs­hain, Schöneberg und Charlottenburg hatte dann der AfD-Abgeordnete und Verkehrs­politiker Frank Scholtysek geklagt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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