Werbung
Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Maier kann in Revision vor das Dienstgericht des Bundes ziehen.
Vom Verfassungsschutz Sachsen als Rechtsextremist eingestuft
Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.
Keine Rechtsprechung mehr für Jens Maier
Seitdem beschäftigt sein Fall die sächsische Justiz. Anfang des Jahres wies das Justizministerium den AfD-Politiker zwar dem Amtsgericht Dippoldiswalde zu, wo Maier Mitte März seinen Dienst antrat. Gleichzeitig beantragte es beim Dienstgericht für Richter allerdings Maiers Versetzung in den Ruhestand. Zudem erreichte das Ministerium per Eilantrag, dass der 60-Jährige bis zu einer Entscheidung kein Recht sprechen durfte.
Disziplinarverfahren gegen Maier in Dresden
Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft am Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.
Werbung