Werbung
Promotionswillige gegen Geld an Professoren vermittelt
Der Mann hatte als Geschäftsführer eines „Instituts für Wissenschaftsberatung“ in Bergisch Gladbach Promotionswillige gegen Geld an Professoren vermittelt. Nach Bekanntwerden des Skandals 2007 wurde er wegen Bestechung zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. In der Folge hatte ihm die Uni Bonn seinen von ihr verliehenen Doktortitel aberkannt. Der Mann war dagegen bis vors Bundesverwaltungsgericht gezogen, aber vergeblich.
Richter bezweifeln das Universitätssatzung als Grundlage für Entzug ausreicht
Die Verfassungsrichter deuten in ihrem Beschluss Bedenken an. Es sei „jedenfalls zweifelhaft“, ob eine Universitätssatzung als Grundlage für den Entzug eines Doktortitels wegen eines späteren Fehlverhaltens ausreiche. Im damaligen Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen habe zum Verhalten nach der Prüfung nichts gestanden. Wegen der Mängel gingen die Richter diesen Fragen aber nicht weiter nach.
Werbung