DAWR > Dozentin gewinnt Eilverfahren gegen Rauswurf aus Polizei-Hochschule < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verwaltungsrecht | 06.09.2023

„... der ganze braune Dreck“

Dozentin gewinnt Eilverfahren gegen Rauswurf aus Polizei-Hochschule

Dozentin Bahar Aslan hat das Eilverfahren gegen ihren Rauswurf aus der Polizei-Hochschule NRW gewonnen. „Der Eilantrag der Lehrbeauftragten hatte Erfolg“, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Dienstag (Az. 4 L 1374/23).

Werbung

Das Gericht kritisierte, bei der Entscheidung der Hochschule habe keine tragfähige Gesamtabwägung stattgefunden. Diese sei somit voraussichtlich rechtswidrig. Damit ist Aslan bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder im Besitz eines Lehrauftrags im Fach „Interkulturelle Kompetenz“.

Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Einen Termin für die Verhandlung im Hauptsacheverfahren gebe es noch nicht.

Aslan war mit einem Eintrag auf der Plattform Twitter, die inzwischen X heißt, in die Kritik geraten: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“

Die Hochschule hatte diesen und weitere Tweets sowie eine nicht eingeholte Nebentätigkeitsgenehmigung zum Anlass genommen, den Lehrauftrag zu widerrufen. Sie habe es jedoch versäumt, in die erforderliche Gesamtbetrachtung Umstände einzubeziehen, die für Aslan sprächen, kritisierte das Gericht. Zudem seien ihr Umstände zur Last gelegt worden, wie etwa Drohungen Dritter gegen die Hochschule, die ihr nicht zur Last gelegt werden könnten.

Die Entscheidung sei „ein gutes Signal für die Meinungsfreiheit“, kommentierte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Aslan in dem Verfahren unterstützt hatte. „Die Hochschule ist dem verbreiteten vorschnellen Reflex gefolgt, die Überbringerin schlechter Nachrichten zu strafen und hat jetzt die Quittung: Das war rechtswidrig“, kommentierte Laura Kuttler, Juristin der GFF.

Werbung

Quelle: dpa, DAWR (pt)
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10630