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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Internetrecht | 05.07.2021

Baustellen­fotos

Dürfen Handwerker mit Baustellen­fotos werben?

Kein schwer­wiegender Eingriff in Persön­lichkeits­recht des Auftrag­gebers

(Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2021, Az. 12 U 114/19)

Handwerker zeigen erfolgreiche Projekte häufig auf ihrer Website in der Rubrik „Referenzen“. Doch was, wenn ein Auftrag­geber dort keine Bilder seiner Baustelle sehen will?

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Handwerker dürfen zeigen, welche Projekte sie bereits erfolgreich beendet haben. Dazu dürfen sie auch Bilder der Baustelle auf ihre Website stellen. Das Persönlichkeits­recht des Auftrag­gebers werde dadurch nicht in jedem Fall verletzt, befand das Oberlandes­gericht Brandenburg (Az.: 12 U 114/19). Daher könne er das auch nicht grund­sätzlich verbieten.

Handwerker veröffentlicht Fotos von Baustelle auf seiner Webseite

In dem verhandelten Fall hatte ein Handwerker eine Photovoltaik­anlage auf dem Dach eines landwirtschaftlichen Betriebes installiert. Fotos der Bauarbeiten stellte der Auftrag­nehmer auf seine Website unter die Rubrik „Referenzen“. Details des Gebäudes waren zwar nicht zu erkennen, doch Ortskundige hätten erkennen können, um welchen Betrieb es sich handelte. Der Auftrag­geber wollte, dass die Bilder von der Homepage entfernt werden.

OLG: Interesse des Handwerkers überwiegt

Ohne Erfolg: Das Persönlichkeits­recht des Auftrag­gebers werde in diesem Fall zwar berührt. Es wiege hier aber nicht so schwer, wie das Recht des Auftrag­gebers, für seine Leistungen zu werben. Die gezeigten Bilder geben Betrachtern einen wahrgemäßen Eindruck über die Leistung. Details der Betriebs­stätte seien nicht zu erkennen.

Werbung nicht nur mit einem Referenzprojekt

Zudem seien in der Rubrik auf der Website des Handwerkers zahlreiche Referenz­projekte zu sehen, so dass die Aufmerksamkeit des Betrachters nicht gezielt auf die Photovoltaik­anlage des Auftrag­gebers gelenkt werde.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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