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Dies sei ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, weil die Autorin in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei, teilten die Richter in Straßburg mit.
Aufsichtsbehörde befürchtete „negative Auswirkungen auf Minderjährige“
Eine litauische Universität veröffentlichte 2013 mit einem Zuschuss des Kulturministeriums das Buch einer offen lesbischen Autorin, das sich an neun- bis zehnjährige Kinder richtete. Angelehnt an traditionelle Märchenbücher spielten hier auch andere Themen eine Rolle - etwa unterschiedliche Hautfarben, Behinderungen, die Scheidung der Eltern oder Migration. Zwei der sechs Geschichten handelten von gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Die litauische Aufsichtsbehörde entschied, dass diese beiden Märchen negative Auswirkungen auf Minderjährige hätten. Daraufhin wurde der Verkauf zwischenzeitlich gestoppt und das Buch mit einem Warnhinweis versehen. Es sei gefährlich für unter 14-Jährige. Dagegen klagte die Autorin.
Litauen verstößt gegen Meinungsfreiheit aus Art. 10 EMRK
Der Gerichtshof für Menschenrechte gab ihr Recht: Anders als die Regierung behauptete, würden in den Märchen lesbische oder homosexuelle Paare gegenüber anderen Paaren nicht auf ein Podest gestellt, sondern sie propagierten Respekt für alle Mitglieder der Gesellschaft. Kindern dürfe der Zugang zu Informationen über gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht derart verwehrt werden. Litauen muss nun 12.000 Euro Schadenersatz und 5000 Euro Prozesskosten zahlen.
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