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Bürgerliches Recht und EU-Recht | 27.01.2023

Warnhinweis

EGMR verurteilt Litauen - Verbot von Märchen­buch mit Homo­sexuellen

Kinderbuch mit Märchen über die gleich­geschlechtliche Ehe muss keinen Warnhinweis für Kinder enthalten

(Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 23.01.2023, Az. 61435/19)

Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) hat Litauen verurteilt, weil das Land gegen ein Märchen­buch mit Homo­sexuellen Haupt­figuren vorgegangen ist.

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Dies sei ein Verstoß gegen die Menschen­rechts­konvention, weil die Autorin in ihrem Recht auf freie Meinungs­Ã¤ußerung verletzt worden sei, teilten die Richter in Straßburg mit.

Aufsichtsbehörde befürchtete „negative Auswirkungen auf Minderjährige“

Eine litauische Universität veröffentlichte 2013 mit einem Zuschuss des Kultur­ministeriums das Buch einer offen lesbischen Autorin, das sich an neun- bis zehnj­Ã¤hrige Kinder richtete. Angelehnt an traditionelle Märchen­bücher spielten hier auch andere Themen eine Rolle - etwa unter­schiedliche Hautfarben, Behinderungen, die Scheidung der Eltern oder Migration. Zwei der sechs Geschichten handelten von gleich­geschlechtlichen Beziehungen. Die litauische Aufsichts­behörde entschied, dass diese beiden Märchen negative Auswirkungen auf Minder­jährige hätten. Daraufhin wurde der Verkauf zwischen­zeitlich gestoppt und das Buch mit einem Warnhinweis versehen. Es sei gefährlich für unter 14-Jährige. Dagegen klagte die Autorin.

Litauen verstößt gegen Meinungsfreiheit aus Art. 10 EMRK

Der Gerichtshof für Menschen­rechte gab ihr Recht: Anders als die Regierung behauptete, würden in den Märchen lesbische oder homo­sexuelle Paare gegenüber anderen Paaren nicht auf ein Podest gestellt, sondern sie propagierten Respekt für alle Mitglieder der Gesellschaft. Kindern dürfe der Zugang zu Informationen über gleich­geschlechtliche Beziehungen nicht derart verwehrt werden. Litauen muss nun 12.000 Euro Schaden­ersatz und 5000 Euro Prozess­kosten zahlen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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