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Es ist nicht die erste Schlappe der EU-Kommission im Zusammenhang mit Beihilfen für Airlines in der Corona-Pandemie. Vor knapp zwei Wochen erklärte das EU-Gericht auch das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig.
Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro
So wie Deutschland griff auch Italien 2020 in der Corona-Pandemie den strauchelnden Airlines unter die Arme, und zwar mit einem Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wieder gut gemacht werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren.
Beihilfe-Regeln während der Pandemie gelockert
Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen. Das tat sie auch im nun verhandelten italienischen Fall - allerdings ohne ausreichende Begründung, wie das Gericht nun feststellte.
Konsequenzen der Entscheidung noch unklar
Die EU-Kommission hätte entweder ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen oder zumindest darlegen, warum sie keine Schwierigkeiten mit der Beihilfe sieht, so die Richter. Die Konsequenzen der Entscheidung sind noch unklar. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.
Ryanair: Triumph für den fairen Wettbewerb
Ryanair begrüßte die Entscheidung: Das Eingreifen des Gerichts sei ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU, teilte ein Sprecher mit.
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