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EU-Recht und Wettbewerbsrecht | 25.05.2023

Corona-Hilfen

EU-Genehmigung von italienischen Hilfen für Airlines nichtig

Ryanair-Klage gegen Corona-Hilfen in Italien erfolgreich

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 24.05.2023, Az. T-268/21)

Das EU-Gericht hat die Genehmigung von Staats­hilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum das Hilfspaket der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar sei, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Geklagt hatte der Billig­flieger Ryanair.

Es ist nicht die erste Schlappe der EU-Kommission im Zusammenhang mit Beihilfen für Airlines in der Corona-Pandemie. Vor knapp zwei Wochen erklärte das EU-Gericht auch das milliarden­schwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig.

Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro

So wie Deutschland griff auch Italien 2020 in der Corona-Pandemie den strauchelnden Airlines unter die Arme, und zwar mit einem Entschädigungsf­onds in Höhe von 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wieder gut gemacht werden, die den Fluglinien durch die Reise­beschränkungen entstanden waren.

Beihilfe-Regeln während der Pandemie gelockert

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen sub­ventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen. Das tat sie auch im nun verhandelten italienischen Fall - allerdings ohne ausreichende Begründung, wie das Gericht nun feststellte.

Konsequenzen der Entscheidung noch unklar

Die EU-Kommission hätte entweder ein förmliches Prüf­verfahren einleiten müssen oder zumindest darlegen, warum sie keine Schwierig­keiten mit der Beihilfe sieht, so die Richter. Die Konsequenzen der Ent­scheidung sind noch unklar. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

Ryanair: Triumph für den fairen Wettbewerb

Ryanair begrüßte die Ent­scheidung: Das Eingreifen des Gerichts sei ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU, teilte ein Sprecher mit.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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