Werbung
Das Gericht der EU wies eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung „Emmentaler“ als Marke in der EU schützen lassen.
EUIPO lehnte Eintragung als Unionsmarke ab
Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
EuG: Keine Wahrnehmung als geografische Herkunftsangabe
Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe „für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise“ eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.