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EU-Recht und Markenrecht | 25.05.2023

Unionsmarke

EU-Gericht: „Emmentaler“ kann nicht als EU-Marke geschützt werden

Begriff „Emmentaler“ hat beschreibenden Charakter

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 24.05.2023, Az. T-2/21)

„Emmentaler“-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen.

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Das Gericht der EU wies eine entsprechende Klage der Schweizer Branchen­organisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung „Emmentaler“ als Marke in der EU schützen lassen.

EUIPO lehnte Eintragung als Unionsmarke ab

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunfts­region genannt werden, beispiels­weise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

EuG: Keine Wahrnehmung als geografische Herkunftsangabe

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe „für die maßgeblichen deutschen Verkehrs­kreise“ eine Käsesorte und nicht die geo­grafische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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