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EU-Recht und Verwaltungsrecht | 10.05.2023

Finanz­hilfen

EU-Gericht erklärt EU-Genehmigung von Lufthansa-Hilfen für nichtig

EU-Kommission genehmigt Hilfen der Bundesregierung zu Unrecht

Die Lufthansa verzeichnet in der Pandemie hohe Verluste. Der Bund springt mit einem milliardenschweren Rettungs­paket ein. Die EU-Kommission genehmigt die Hilfen - zu Unrecht, wie das Gericht der EU nun feststellte.

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Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der Bundes­regierung für die Lufthansa in der Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen. Das teilten die Richter in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

Reisebeschränkungen stellten Lufthansa vor Probleme

Die Reise­beschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehn­tausende Arbeits­plätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundes­regierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket.

Auflage: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbs­verzerrungen vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben. Der Rettungs­plan sah vor, dass der staatliche Wirtschafts­stabilisierungs­fonds im Zuge einer Kapital­erhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grund­kapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grund­sätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Ryanair und Condor haben geklagt

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU. Die Richter gaben ihnen teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicher­weise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanz­mittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

Lufthansa hat Milliardenhilfen bereits zurückgezahlt

Die Lufthansa wies in einer ersten Reaktion darauf hin, dass die Hilfen bereits zurück­gezahlt und die Stabilisierung vollständig beendet sei. Man werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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