DAWR > EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen Chiphersteller für nichtig < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

EU-Recht und Kartellrecht | 16.06.2022

Kartell­strafe

EU-Gericht erklärt Milliarden­strafe gegen Chip­hersteller für nichtig

Verfahrens­fehler: EU-Kommissionbei hat bei der Analyse des Falls nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 15.06.2022, Az. T-235/18)

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbs­strafe von fast einer Milliarde Euro gegen den Chip­hersteller Qualcomm für nichtig erklärt.

Werbung

Es seien mehrere Verfahrens­fehler fest­gestellt worden, teilte das Gericht mit. Zudem habe die zuständige EU-Kommission bei der Analyse des Falls nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt (Rechtssache T-235/18).

Kommission warf Qualcomm Missbrauch von Marktmacht vor

Diese hatte 2018 die Strafe gegen Qualcomm verhängt, weil sie der Ansicht war, das amerikanische Unternehmen habe Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kaufe, so die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager damals.

Wettbewerber Intel wurde möglicherweise benachteiligt

Wettbewerber seien dadurch in rechts­widriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für sogenannte LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden. Nach Einschätzung der Wettbewerbs­hüter versuchte das Unternehmen vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern.

Gericht erklärt Beschluss für nichtig

Das Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht: „Mit seinem Urteil erklärt das Gericht den Beschluss der Kommission insgesamt für nichtig.“ Dabei berufen sich die Richter auf mehrere Verfahrens­fehler, die die Verteidigungs­rechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Zudem stellt es eine Analyse der Kommission zu den wettbewerbs­widrigen Auswirkungen der Anreiz­zahlungen in Frage.

Qualcomm war technisch zeitweise alternativlos

Die Kommission habe für ihre Feststellung nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt, damit sei die Analyse rechts­widrig, hieß es. Zwar hätten die Zahlungen die Anreize für Apple, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden, verringert, aber für den überwiegenden Teil seines Bedarfs im relevanten Zeitraum habe es keine technische Alternative zu den Chipsätzen von Qualcomm gegeben.

Die Ent­scheidung des Gerichts ist noch nicht rechts­kräftig. Die EU-Kommission kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9468