DAWR > EU-Gericht weist Klagen gegen deutsche Corona-Beihilfen ab < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

EU-Recht und Verwaltungsrecht | 22.12.2022

Corona-Beihilfen

EU-Gericht weist Klagen gegen deutsche Corona-Beihilfen ab

Corona-Beihilfen ver­sto­ßen weder gegen den Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit noch gegen den der Gleich­be­hand­lung

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 21.12.2022, Az. T-260/21)

Die deutschen Mode­unternehmen Breuninger und Falke haben im Streit über deutsche Milliarden­hilfen für Firmen vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten.

Werbung

Die Richter in Luxemburg wiesen die Klagen gegen eine Genehmigung der Corona-Beihilfen durch die EU-Kommission ab. Der Beschluss der Kommission, mit dem die Hilfen genehmigt wurden, verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnism­Ã¤ÃŸigkeit noch gegen den Grundsatz der Gleich­behandlung, hieß es. Gegen das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

Unterstützung bei Umsatzeinbußen von mindestens 30%

Die Bundes­regierung unterstützte mit den angefochtenen Staats­hilfen Firmen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatz­einbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 verzeichnet hatten. Die EU-Kommission genehmigte dies.

Firmen beklagten Wettbewerbsverzerrung durch Corona-Hilfen

Dagegen wehrten sich Breuninger und Falke. Weil die Beihilfe­regelung auf das gesamte Unternehmen abstelle und nicht nur auf einzelne Tätigk­eiten, seien Unternehmen mit mehreren Tätigkeits­feldern benachteiligt. Das sei Wettbewerbs­verzerrung und europa­rechtswidrig, denn man sei veranlasst gewesen, Einschränkungen mit Mitteln aus nicht betroffenen Bereichen abzufedern, argumentierten die Kläger.

Klage gegen Lockdown-Entschädigungen unzulässig

Dem folgte das Gericht nicht. Das Ziel der Staats­hilfen war, die Existenz­fähigkeit der von corona­betroffenen Betriebe sicherzustellen. Das hatte nach Ansicht des Gerichts keine unverhältnismäßig wettbewerbs­beschränkende Auswirkungen. Eine zweite Klage Breuningers gegen die Lockdown-Ent­schädigungen wurde als unzulässig abgewiesen.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9996