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Kartellrecht und Verwaltungsrecht | 31.03.2022

Kartell­strafe

EUGH bestätigt Millionen­strafen gegen Airlines

Klage gegen EU-Kartell­strafe gescheitert

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 30.03.2022, Az. T-323/17 u.a.)

Große europäische Fluggesellschaften wie Air France und Lufthansa sind vor dem zweit­höchsten Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen eine EU-Kartell­strafe gescheitert.

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Das Gericht der EU wies die Anfechtungen der Fluggesellschaften zurück und bestätigte die von der Europäischen Kommission verhängten Geldbußen für Kartell­verstöße zwischen 1999 und 2006. Lufthansa hatte von einer Kronzeugen­regel profitiert und musste keine Strafe zahlen, war aber trotzdem an der Klage beteiligt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 800 Millionen Euro

Die Kommission hatte Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 800 Millionen Euro gegen die Kartell­mitglieder verhängt. Höchster Einzel­betrag waren 182,9 Millionen Euro gegen Air France. Bei dem Kartell ging es etwa um Aufschläge für Treibstoff und Sicherheits­leistungen.

Rechtsstreit zieht sich schon länger

Der Rechts­streit zieht sich schon länger hin. 2015 hatte das Gericht der Europäischen Union Klagen gegen den Kommissions­beschluss stattgegeben, 2017 legten die Wettbewerbs­hüter dann einen neuen Beschluss vor, der auf die vom Gericht aufgezeigten Mängel einging.

Geldbußen im Fall von British Airways und Air Canada reduziert

In Teilen wurden aber auch Klagen der beteiligten Unternehmen, etwa im Fall von British Airways und Air Canada stattgegeben und bestimmte Geldbußen reduziert. Gegen die Ent­scheidung kann noch beim EuGH vorgegangen werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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