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Der entsprechenden Klage der Eheleute hat das Finanzgericht Hamburg (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31.07.2018, Az. 1 K 92/18). Gleichzeitig ließ das Gericht Revision zum Bundesfinanzhof zu.
Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebender Zeitpunkt für Rechte und Pflichten
Nach der gesetzlichen Regelung sei der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft - nach der Umwandlung in eine Ehe - für die Rechte und Pflichten der Partner maßgeblich, führte das Gericht an. Weil die Zusammenveranlagung für Ehepaare nach dem Splittingtarif in vielen Fällen zu einer Verringerung der Steuerlast führe, hätten die Kläger dies rückwirkend beantragt.
Umwandlung in Ehe als rückwirkendes Ereignis
Das habe das Finanzamt abgelehnt, weil beide bis 2012 mit bestandskräftigen Bescheiden jeweils einzeln zur Einkommensteuer herangezogen worden waren. Dem folgte das Finanzgericht nicht. Nach der Umwandlung seien laut Eheöffnungsgesetz die Lebenspartner so zu stellen, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten, erläuterte das Gericht.