Rauchwarnmelder müssen nicht zwingend von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Das kann nach einem Urteil des Amtsgerichts München unter Umständen unwirtschaftlich sein (Az.: 432C 6439/18). Vermieter können diese Aufgabe deshalb auch selbst übernehmen. Mieter müssen dem Vermieter also Zutritt zur Wohnung gewähren.
Mieter verweigert Vermieter Zutritt zur Wohnung
In dem Fall hatten sich Mieter trotz anwaltlicher Aufforderung geweigert, dem Vermieter in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr Einlass zu gewähren, damit dieser Rauchwarnmelder hätte anbringen können. Deshalb zog der Vermieter vor Gericht. Die Mieter vertraten die Ansicht, die Montage von Rauchmeldern müsse der Vermieter auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen.
Einbau von Rauchwarnmeldern darf durch den Vermieter persönlich erfolgen
Das sah das Gericht anders: Durch das Anbringen von Rauchwarnmeldern wird die Sicherheit der Mietsache und der Mieter erhöht. Unter diesem Gesichtspunkt besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters daran, das Haus mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Kein Anspruch auf Einbau durch Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters
Der Einbau darf im Grundsatz gerade auch durch den Vermieter persönlich erfolgen, betonte das Gericht. Einen Anspruch auf einen Einbau durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters hat der Mieter nicht. Die Beauftragung eines Fachbetriebs ist für den Einbau von Rauchwarnmeldern nicht notwendig.