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Vertragsrecht | 31.08.2022

Gestiegene Beschaffungskosten für Strom und Gas

Einstweilige Verfügung: Energieversorger an Preisgarantie gebunden

Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kunden der ExtraEnergie GmbH mit den Marken “prioenergie„ sowie “hitenergie„

Die Energieversorger bleiben laut Gerichtsbeschluss an ihre Preisgarantien gebunden. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen ExtraEnergie per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22) bereits angekündigte Preiserhöhungen.

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„Ganz viele Energieversorger sind geneigt, ins Feuer zu greifen, weil die Beschaffungspreise so hoch sind“, sagte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW am Dienstag. Die rechtliche Lage sei dabei aber ziemlich eindeutig.

Gestiegene Beschaffungskosten dürfen nicht an Kunden weitergegeben werden

Das Landgericht untersagte dem Unternehmen, die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Kunden umzulegen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. ExtraEnergie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern.

Das sei eine gute Nachricht für Verbraucher und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden„, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Das Unternehmen kann gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Widerspruch einlegen.

Schneidewindt sagte, sehr viele Energieversorger liebäugelten derzeit mit einem Bruch der Preisgarantie, hätten bislang aber wegen der eindeutigen Gesetzeslage davor zurückgeschreckt.

Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kunden der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehören die Marken “prioenergie„ sowie “hitenergie„. Die Verbraucherzentrale NRW stellte einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Kunden der Preiserhöhung widersprechen sollten.

Eingeschränkte Preisgarantie

ExtraEnergie habe Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten. Preisänderungen waren demnach nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen wachsender Kosten für die Beschaffung von Energie.

Vorsorglich sollten die Zählerstände zum 1. September 2022 abgelesen werden, rieten die Verbraucherschützer. Bei der kommenden Rechnung sollte dann sorgfältig geprüft werden, ob die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten wurden, rieten die Verbraucherschützer. Von ExtraEnergie war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

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Langfristige Preisgarantie

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hatten viele Kunden Ende Juli ein Schreiben erhalten, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informierte, obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen hatten.

Die Anbieter hätten die außerplanmäßige Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten begründet und sähen darin eine “Störung der Geschäftsgrundlage„, wie sie der Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschreibe.

Quelle: dpa, DAWR (pt)
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