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Strafrecht | 24.05.2022

Diebstahl

Einweg-Feuerzeug gestohlen: Gericht verurteilt jungen Polizisten

Geldstrafe für „Diebstahls mit Waffe“

Ein junger Polizist sollte ein Haus in Nordrhein-Westfalen auf mögliche Einbrecher durchsuchen, steckte dabei ein billiges Einweg­feuerzeug ein - dafür könnte er jetzt seinen Job verlieren.

Das Amtsgericht Reckling­hausen hat den 24-Jährigen wegen „Diebstahls mit Waffe“ - der Polizist trug im Einsatz seine Dienstwaffe - zu 90 Tages­sätzen Geldstrafe à 80 Euro verurteilt, wie das Gericht bestätigte. Laut „Bild“-Zeitung will der Polizist in Berufung gehen - auch, weil er noch als Beamter zur Probe arbeitet und mit der Verurteilung seine Anstellung verlieren könnte.

Kamera filmte Diebstahl

Der 24-Jährige sei im Sommer vergangenen Jahres zusammen mit einem Kollegen zu dem Haus gerufen worden, weil dort eine Tür offen stand, hieß es laut Gericht in der Anklage. Bei der Durch­suchung habe er in einem Zimmer das Feuerzeug eingesteckt, er sei dabei von einer installierten Kamera gefilmt worden. So wurde der Fall bekannt.

Diebstahl bleibt Diebstahl - Rücktritt nicht möglich

Der Polizist habe vor Gericht vorgebracht, dass er das Feuerzeug als gefährlich angesehen, an sich genommen und beim Verlassen des Hauses zurückgelassen habe. Bei Klein­gegen­ständen, die man in die Tasche stecken kann, gelte der Diebstahl von Moment der Tat an als vollendet, erklärte das Gericht. Ein Rücktritt von der Tat sei dabei nicht möglich - selbst wenn die Darstellung des Polizisten zutreffe.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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