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Familienrecht | 08.02.2022

Corona-Impfung

Eltern­streit über Impfung der Kinder - Gericht: Stiko-Position zählt

STIKO-Vorgaben folgender Elternteil darf entscheiden

(Amtsgericht Bad Iburg, Beschluss vom 14.01.2022, Az. 5 F 458/21 EASO)

Bei einem Streit zwischen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg entschieden, dass die Kinder geimpft werden können. Dabei orientierte sich das Familien­gericht an der Empfehlung der Ständigen Impf­kommission (Stiko), teilte eine Gerichts­sprecherin mit.

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In dem Fall stritt sich ein geschiedenes Ehepaar, ob die gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft werden sollten. Die Mutter lehnte die Impfung ab.

Familiengericht überträgt Entscheidung auf Vater

Das Gericht entschied, soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei dem Elternteil die Ent­scheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte. Damit übertrugen die Richter die Ent­scheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass Biontech gespritzt wird. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren wird eine Impfung mit Biontech von der Stiko empfohlen.

Elternteil darf Impfung anordnen, wenn das Kind sich keine eigene Meinung bilden kann

Das Gericht urteilte auch, ein Elternteil dürfe auch dann eine Impfung anordnen, wenn die Kinder sich keine eigene Meinung über die Chancen und Risiken bilden könnten, weil sie von einem Elternteil eingeschüchtert würden. Die Ent­scheidung ist noch nicht rechts­kräftig.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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