DAWR > Erbfallkostenpauschale mindert Steuerlast bei Erbschaft < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Steuerrecht | 07.06.2023

Erbschaft

Erbfall­kosten­pauschale mindert Steuerlast bei Erbschaft

Pausch­betrag für Erbfall­kosten auch für den Nacherben

(Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.02.2023, Az. II R 3/20)

Eine Beerdigung kann Angehörige viel Geld kosten. Bleibt anschließend noch Vermögen übrig, das vererbt werden kann, können die Bestattungs­kosten zumindest die Erbschaft­steuer drücken.

Werbung

Wer eine Erbschaft erhält, die über den persönlichen Freibetrag hinausgeht, muss den darüber liegenden Betrag versteuern. Steuer­mindernd können sich dabei Nach­lass­verbindlichkeiten auswirken. Das sind etwa Kosten für die Bestattung des Erblassers, ein angemessenes Grabmal oder übliche Grabpflege. Das Finanzamt kann entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale in Höhe von 10.300 Euro vom Wert des Erbes abziehen.

Wichtig

Nach­lass­verbindlichkeiten können nicht nur die direkten Erben, sondern auch die Nacherben geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundes­finanz­hofs (Az.: II R 3/20) verweist der Bund der Steuer­zahler.

Nacherbe macht Nachlasskosten gelten

In dem konkreten Fall verstarb die Tante der Steuer­zahlerin. Nach dem Testament erbte zunächst deren Ehemann. Als auch der Ehemann verstarb, wurde die Steuer­zahlerin Nacherbin. Sie hatte Kosten in Höhe von 40 Euro beim Nachlass­gericht und wollte daraufhin diese sogenannte Erbfall­kosten­pauschale in ihrer Erbschaft­steuer­erklärung geltend machen.

BFH: Erbschaftsteuerpauschale steht Vor- und Nacherben zu - ohne Nachweis

Das zuständige Finanzamt lehnte ab. Die Begründung: Diese stünde nur dem Vorerben zu - insbesondere deshalb, weil die Erbin keine Kosten für die Beerdigung getragen habe. Dem widersprach der Bundes­finanz­hof. Die Pauschale stehe jedem Erben zu, wenn es sich um eine neue Erbschaft handelt. Auch bei einer Nach­erbschaft liegt eine neue Erbschaft vor. Vor- und Nach­erbschaft sind zwei voneinander getrennte Fälle. Die Pauschale sei deshalb auch zu gewähren, wenn der Vorerbe bereits die Beerdigungs­kosten getragen hat. Ein Nachweis für weitere Kosten ist nicht erforderlich.

Alle Kosten müssen berücksichtigt werden

„Mit der Pauschale für Nach­lass­verbindlichkeiten sollen nicht nur Beerdigungs­kosten berücksichtigt werden, sondern allgemein alle Kosten, die mit der Regelung des Nachlasses im Zusammenhang stehen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuer­zahler. Sie sollte daher auch bei niedrigeren an­gefallenen Kosten geltend gemacht werden.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10372