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EU-Recht und Schadensersatzrecht | 23.12.2022

Luft­verschmutzung

EuGH: Kein Schaden­ersatz für kranke Menschen wegen Luft­verschmutzung

Kein Anspruch einzelner Bürger aus Luftqualitäts­richtlinien

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 22.12.2022, Az. C-279/21)

Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts war mit Spannung erwartet worden, und das Ergebnis ist eindeutig: Staaten müssen ihre Bürger wegen schlechter Luft nicht entschädigen. Betroffene können sich im Ernstfall aber trotzdem zur Wehr setzen.

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Wer durch verschmutzte Luft krank geworden ist, kann keinen Schaden­ersatz vom Staat verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die europäischen Richtlinien zur Luft­qualität verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schaden­ersatz führen könnten, wie die Richter mitteilten. (Rechtssache C-61/21)

Haftung der EU-Länder aus nationalen Vorschriften möglich

Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte der EuGH daran, dass Einzel­personen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen für bessere Luft zu erstreiten. Dazu zählen zum Beispiel Luf­treinhaltungs­pläne oder Diesel-Fahrverbote.

Daher wertete die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die seit Jahren immer wieder für bessere Luft klagt, das Urteil trotzdem als gutes Zeichen: „Wir fühlen uns jetzt erstmal bestätigt, dass unsere bisherige Klage-Strategie zur Durch­setzung der sauberen Luft ausdrücklich bestätigt wurde, nämlich dass Bürger das Recht haben, „erforderliche Maßnahmen“ einzuklagen“, sagte der DUH-Geschäfts­führer, Jürgen Resch, der Deutschen Presse-Agentur. Der EuGH habe zwar in diesem Fall gegen Schaden­ersatz entschieden, schließe das aber in anderen Fällen nicht aus.

Klage wegen Luftverschmutzung im Ballungsraum Paris

Hintergrund des Urteils ist die Klage eines Parisers. Er verlangt vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schaden­ersatz, weil die zunehmende Luft­verschmutzung im Pariser Ballungs­raum seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten werden. Die General­anwältin am EuGH teilte in ihren Schluss­anträgen vor einigen Monaten diese Meinung.

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EuGH teilt Ansicht seiner Gutachterin nicht

Oft folgen die Richter den Ansichten der General­anwälte, diesmal jedoch nicht. Der EuGH verneinte einen Schadenersatz­anspruch und argumentierte, dass die Luftqualitäts­richtlinien zwar die EU-Staaten verpflichteten, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen dienten jedoch dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Einzelnen Bürgern würden dadurch keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürger auch nicht entschädigen.

Staat ist zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte der EU weiterhin verpflichtet

In Deutschland sieht das für Umwelt­fragen zuständige Bundes­ministerium in der EuGH-Entscheidung eine wichtige Klarstellung. Der Gerichtshof habe hier für „Klärung und Orientierung gesorgt“, schrieb ein Sprecher am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Gleichwohl müsse es Bürger­innen und Bürgern möglich sein, nationale Behörden zu Maßnahmen für saubere Luft zu bewegen, hieß es weiter. Dies sei in Deutschland gewahrt: Wenn etwa kommunale Behörden keine ausreichenden Luft­reinhalte­pläne aufstellten, stehe Betroffenen der Rechtsweg offen.

Unabhängig vom Schadenersatz­anspruch für den Einzelnen bestehe für den Staat nach wie vor die Verpflichtung, die Luftqualitäts­grenzwerte der EU einzuhalten, betonte der Sprecher weiter. Die Bundes­regierung unterstütze darüber hinaus die Annäherung an die strengeren Vorgaben der Welt­gesundheits­organisation WHO.

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Handlungsbedarf vor allem bei Grenzwerten für Feinstaub

Handlungs­bedarf sieht das Haus von Steffi Lemke (Grüne) vor allem bei den Grenzwerten für Feinstaub. Hier seien die gesundheitlichen Auswirkungen am stärksten, hieß es. Derzeit bereitet das Umwelt­ministerium nach eigenen Angaben ein neues Nationales Luftreinhalte­programm vor, das voraussichtlich im ersten Halbjahr des kommenden Jahres vorgestellt werden soll.

Wissenschaftler warnen seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen schmutziger Luft. Wer etwa viel Feinstaub einatmet, hat ein erhöhtes Risiko für Herz­probleme, Schlag­anfälle und Lungen­erkrankungen. 2020 sind nach Angaben der EU-Umwelt­agentur EAA in der EU rund 240.000 Menschen durch Feinstaub­belastung der Luft in ihrer Umgebung vorzeitig gestorben. Nach dem Willen der EU-Kommission soll der Jahres­grenzwert für Feinstaub, der zu einem großen Teil im Autoverkehr und durch Heizungen entsteht, bis 2030 um mehr als die Hälfte gesenkt werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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