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Arzneimittelrecht und Verwaltungsrecht | 12.06.2020

Gratis-Muster­medikamente

EuGH: Keine Gratis-Abgabe rezept­pflichtiger Medikamente an Apotheker

Die Abgabe von Gratis­muster nicht­verschreibungs­pflichtiger Arznei­mittel an Apotheker ist erlaubt

(Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.06.2020, Az. C-786/18)

Pharma­unternehmen dürfen Apothekern keine Gratis-Muster­medikamente geben, die verschreibungs­pflichtig sind. Zwei Firmen hatten über mehrere Instanzen darüber gestritten. Zum Schluss wurde der Europäische Gerichtshof auf den Plan gerufen.

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Im Streit zwischen zwei Pharma­firmen, ob rezept­pflichtige Arznei­mittel als Muster gratis an Apotheker abgegeben werden dürfen, ist ein richtungs­weisendes Urteil gefallen. Der Rechts­streit (Rechtssache C-786/18) zwischen den Firmen Novartis und Ratiopharm ging bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser entschied, dass Pharma-Unternehmen der Auslegung einer EU-Richtlinie zufolge keine Gratis­muster von verschreibungs­pflichtigen Medikamenten an Apotheker geben dürfen. Damit brachte der EuGH Klarheit in die Auslegung des Gemeinschafts­kodex für Human­arznei­mittel (Richtlinie 2001/83/EG). „Dagegen verbietet es der Kodex nicht, Gratis­muster von Arznei­mitteln, die nicht der Verschreibungs­pflicht unterliegen, an Apotheker abzugeben“, hieß es weiter in der Mitteilung des EuGHs.

Abgabe von Gratismuster an Apotheken nicht zulässig

Nur Ärzte dürfen demnach Gratis­muster von Medikamenten mit Rezept­pflicht erhalten, da sie berechtigt sind, diese auch zu verschreiben. Denn aufgrund ihrer Wirkung und der Gefahr, die von ihnen beim Gebrauch ausgehen kann, dürften solche Arznei­mittel nicht ohne ärztliche Über­wachung verwendet werden. Die Folge: Eine Abgabe an Apotheker ist nicht zulässig.

Auslöser des Rechtsstreits reicht bis in das Jahr 2013

Damals hatten Außend­ienstm­itarbeiter von Ratiopharm Verkaufs­packungen des (nicht rezept­pflichtigen) Arznei­mittels Diclo-ratiopharm-Schmerzgel kostenlos an Apotheken abgegeben. Auf diesen Packungen hatte die Aufschrift „zu Demonstrations­zwecken“ gestanden. Novartis vertreibt das Arznei­mittel Voltaren Schmerzgel mit dem Wirkstoff Diclofenac und hatte im Handeln der Ratiopharm-Mitarbeiter einen Verstoß gegen das Arznei­mittel­gesetz gesehen. Außerdem habe es sich dabei nach deutschem Recht um eine unzulässige Werbegabe gehandelt.

BGH bittet EuGH um Klärung

Novartis hatte zunächst erfolgreich vor deutschen Gerichten erstritten, dass Ratiopharm keine kostenlosen Packungen an Apotheker abgeben dürfe. Das Ulmer Unternehmen ging daraufhin in Revision und der Fall landete am Bundes­gerichts­hof (BGH). Dieser setzte das Verfahren schließlich aus und wandte sich an den EuGH. Denn für die Klärung der Sache war die EU-Richtlinie entscheidend, zu der der BGH Fragen im Hinblick auf ihre Auslegung hatte.

Nationalen Rechtsstreit noch nicht entschieden

Mit seinem Urteil entscheidet der EuGH damit jedoch nicht über den nationalen Rechts­streit. Über die Rechtssache muss das Gericht des jeweiligen Landes im Einklang mit dem Urteil des Gerichts­hofs entscheiden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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