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Die Betroffenen hätten bereits bewiesen, dass sie in einem EU-Land verwurzelt sind, bevor sie den Status erhalten haben, befanden die Richter des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg (Rechtssache C-432/20).
EuGH: Anwesenheit von wenigen Tagen zum Erhalt der Rechtsstellung ausreichend
Deshalb sollten die Menschen wie EU-Bürger das Recht haben, sich über einen längeren Zeitraum außerhalb der EU aufzuhalten - ohne dass sie ihre langfristige Aufenthaltsgenehmigung verlieren. Jedoch dürften sie in zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht komplett abwesend sein. Diese Auslegung der fraglichen EU-Regeln führt nach Ansicht der Richter auch zu einer angemessenen Rechtssicherheit für Betroffene.
Verlängerung langfristiger Aufenthaltsberechtigung abgelehnt
Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Österreich. Der Wiener Landeshauptmann hatte den Antrag eines Kasachen auf Verlängerung seiner Aufenthaltsberechtigung abgelehnt, weil dieser zuvor immer nur wenige Tage pro Jahr in der EU war. Der Kasache klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Wien. Dies wollte deshalb vom EuGH wissen, wie die entsprechenden EU-Regeln auszulegen sind. Darin heißt es, dass ein langfristig Aufenthaltsberechtigter seinen Status verliert, wenn er sich in zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht in der EU aufgehalten hat.
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