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EU-Recht und Familienrecht | 17.06.2022

Kindergeld

EuGH: Österreich muss diskriminierende Kindergeld­regeln ändern

Kindergeld­regeln in Österreich verstoßen gegen EU-Recht

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom16.06.2022, Az. C-328/20)

Weil Ausländer in Österreich oft weniger Kindergeld bekommen als Inländer, hat die EU-Kommission gegen die Alpen­republik geklagt.

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Das oberste Gericht der EU hat nun eine Ent­scheidung getroffen. Sie dürfte auch Auswirkungen auf Diskussionen in Deutschland haben. Die Kindergeld­regeln in Österreich verstoßen nach einer Ent­scheidung des Europäischen Gerichts­hofs gegen EU-Recht. Nun drohen dem Land Nach­zahlungen.

Hintergrund: Ausländer bekommen oft weniger Kindergeld

Hintergrund des Urteils ist, dass Ausländer dort unter bestimmten Umständen weniger Kindergeld bekommen als Öster­reicher. Betroffen sind Arbeit­nehmer, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitglied­staat aufhalten. Österreich koppelt die staatlichen Zahlungen seit einiger Zeit an die dortigen Lebens­haltungs­kosten. „Dieser Mechanismus stellt eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staats­angehörigkeit von Wander­arbeit­nehmern dar“, teilte das oberste Gericht der EU am Donnerstag mit (Rechtssache C-328/20).

Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission

Mit der Ent­scheidung gab der EuGH einer sogenannten Vertrags­verletzungs­klage der EU-Kommission statt. Falls Österreich dem Urteil nicht nachkommt, kann die Kommission erneut klagen und eine Geldstrafe beantragen. Die aktuelle Koalition zwischen ÖVP und Grünen hat bereits für ein negatives EuGH-Urteil vorgesorgt und 220 Millionen Euro für mögliche Kinder­geld-Rück­zahlungen beiseite­gelegt.

Die Kindergeld-Regelung aus dem Jahr 2019 galt als Prestige­projekt der damaligen Koalitions­regierung zwischen konservativer ÖVP und rechter FPÖ. Die Anpassung führte zu mehr Kindergeld, wenn Kinder etwa in Großb­ritannien oder Irland lebten. Die Zahlungen für Kinder in Rumänien beispiels­weise wurden dagegen mehr als halbiert.

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Situation in Deutschland

In Deutschland wurde ein Vorgehen wie in Österreich ebenfalls bereits mehrfach diskutiert. So hatte etwa im Juni 2018 die CSU im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe des Kinder­geldes an die Lebens­haltungs­kosten in dem Land, in dem das Kind lebt, vorgestellt. Der Finanzaus­schuss entschied jedoch, seine Beratungen zu der Initiative auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Die Familien­kassen in Deutschland zahlen nach Daten der Bundes­agentur für Arbeit (BA) für etwa 328 000 Kinder, die in anderen EU-Ländern leben, Kindergeld. Es beträgt für das erste und zweite Kind momentan 219 Euro pro Monat. Insgesamt wird für rund 17 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt.

„Für Rechtsfolgen durch Urteil vorbereitet“

Wie die österr­eichische Nachrichten­agentur APA berichtete, hieß es zuletzt aus dem Familien­ministerium in Wien, man sei „für alle etwaigen Rechts­folgen durch das Urteil des Gerichts­hofs vorbereitet“. Seit Einführung der neuen Regelung hat Österreich in den vergangenen drei Jahren bei der Auszahlung von Kindergeld in Ländern der EU und des Europäischen Wirtschafts­raums jeweils 62 Millionen, 104 Millionen und 141 Millionen Euro eingespart, teilte ein Sprecher von Familien­ministerin Susanne Raab der Deutschen Presse-Agentur vor der Urteils­verkündung mit.

Die Familien­ministerin teilte zudem mit, dass sie das Urteil zur Kenntnis nehme. „Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familien­leistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebens­umstände nur fair wäre“, betonte sie. Der EuGH habe aber anders entschieden, das sei zu akzeptieren.

Die Änderung wurde von sozialen Organisationen und Gewerkschaftern scharf kritisiert, weil viele Pflegerinnen aus östlichen EU-Staaten stark betroffen waren. Der damalige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) argumentierte hingegen, dass das neue System gerechter sei.

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Kritik vor allem von rechten Politikern

Vor allem rechte Politiker kritisierten das nun gesprochene Urteil. So nannte es der AfD-Sozial­politiker René Springer „enttäuschend“. „Die Bundes­regierung muss jetzt mit Nachdruck auf eine Änderung des EU-Rechts hinwirken“, sagte Springer der Deutschen Presse-Agentur. FPÖ-Politiker Herbert Kickl forderte, dass Österreich künftig gar keine Beihilfe mehr für Kindern zahlen sollte, die nicht in Österreich wohnen. Aber auch der christ­demokratische EU-Abgeordnete Daniel Caspary bedauerte das Urteil. „Kindergeld ist kein Gehalts­bestandteil, sondern eine staatliche Sozial­leistung, die Kindern dort wo sie leben zu Gute kommen soll“, so der CDU-Politiker.

Regelung betreffen vor allem Wanderarbeitnehmer

Begründet hatte der EuGH seine Ent­scheidung unter anderem damit, dass die vom abweichenden Kindergeld betroffenen Wander­arbeit­nehmer zum Großteil aus Staaten kämen, in denen die Lebens­haltungs­kosten niedriger seien als in Österreich, was zu weniger Unterstützung führe. Die Betroffenen zahlten aber in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeit­nehmer Sozial­abgaben und beteiligten sich damit ebenso an der Finanzierung der Beiträge. Dabei komme es im Gegensatz zur Auszahlung der Gelder nicht auf den Wohnort der Kinder an.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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