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Arzneimittelrecht und Wettbewerbsrecht | 15.10.2020

Online-Apotheke

EuGH erlaubt grenz­Ã¼bers­chreitende Online-Werbung für Arznei­mittel

Verbot stellt eine unzulässige Beschränkung des freien Dienst­leistungs­verkehrs im europäischen Binnenmarkt dar

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 01.10.2020, Az. C‑649/18)

Online-Apotheken dürfen im Netz auch Werbung für rezeptfreie Medikamente machen, die sich gezielt an Kunden in anderen EU-Staaten richtet. Ein entsprechendes Urteil gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekannt. Demnach darf das Land, in dem sich der Zielmarkt befindet, Arznei­mittel-Händlern aus weiteren EU-Ländern nicht verbieten, etwa mit Hilfe bezahlter Links in Such­maschinen oder Vergleichs­portalen Käufer anzusprechen.

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Ein solches Verbot würde nach Auffassung der Richter eine womöglich unzulässige Beschränkung des freien Dienst­leistungs­verkehrs im europäischen Binnenmarkt darstellen - sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass sich dadurch Allgemeinwohl-Ziele wie eine bessere Verteilung nieder­gelassener Apotheken im Land erreichen lassen.

Streit zwischen französischen Apothekern und niederländischer Online-Apotheke

Hintergrund der Ent­scheidung ist ein Streit zwischen französischen Apothekern und einer Online-Apotheke aus den Niederlanden, die im Internet speziell Kunden aus Frankreich anspricht. Den ausgelieferten Paketen wurden zudem noch zusätzliche Reklame­prospekte beigelegt. Die Franzosen hielten das für unlauteren Wettbewerb und forderten Schaden­ersatz. Sie störten sie sich auch daran, dass ein bei ihnen verpflichtender Gesundheits­fragebogen vor einer Bestellung bei dem Netz­anbieter nicht ausgefüllt werden muss. Ein Berufungs­gericht in Paris hatte den EuGH um eine Einschätzung zu dem Fall gebeten.

EuGH: Kein generelles Verbot von Online-Rabatte auf nicht verschreibungspflichtige Arzneien

Das höchste Gericht in der EU wies in seiner Ent­scheidung auch darauf hin, dass Online-Rabatte auf nicht verschreibungs­pflichtige Arzneien nur bei hinreichender Begründung untersagt werden dürfen. Die Kläger waren gegen Preis­nachlässe ab einer bestimmten Bestell­menge vorgegangen. Beim ebenfalls umstrittenen Gesundheits­fragebogen gibt es laut EuGH Gründe für oder gegen eine Verpflichtung: Zum einen könnte Patienten zwar unzulässigerweise vom Kauf abgeschreckt werden. Anderer­seits werde der freie Waren­verkehr so wohl weniger behindert als bei einem vollständigen Online-Werbe- oder gar Verkaufs­verbot.

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Streit auch um von Docmorris betriebene Apotheken-Automaten in Deutschland

Die Absatz­strategien von Internet-Apotheken sorgen schon länger für Auseinander­setzungen. So wollte der nieder­ländische Versand­anbieter Docmorris etwa Apotheken-Automaten auch in Deutschland betreiben. Der Bundes­gerichts­hof ließ aber keine Revision gegen ein ausgesprochenes Verbot zu. Im vergangenen Jahr wandte sich Docmorris auch gegen Gesetzes­pläne der Bundes­regierung, mit denen niedergelassene Apotheken besser gegen Online-Konkurrenz geschützt werden sollten.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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