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Je Reisestrecke müssen die Airlines eine Ausgleichspauschale zwischen 250 und 600 Euro zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig über die Verschiebung informieren, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. (Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20)
EuGH: Um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug gilt als annulliert
Konkret heißt es: „Ein Flug ist als „annulliert“ anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt.“ Dies nehme den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen, so die Luxemburger Richter. Die neue Abflugzeit könne Fluggäste etwa zwingen, große Anstrengungen zu unternehmen, um noch rechtzeitig am Flughafen zu sein. Bei einer solchen „erheblichen“ Vorverlegung müsse die Airline auch stets den Gesamtbetrag der Entschädigung zahlen.
Keine Ausgleichszahlungen bei rechtzeitiger Information
Der EU-Fluggastrechte-Verordnung zufolge müssen Anbieter bei Annullierungen keine Entschädigung zahlen, wenn sie rechtzeitig Bescheid sagen. Das ist unter anderem der Fall, wenn Reisende mindestens zwei Wochen vor Abflug unterrichtet werden.
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