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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 23.12.2022

Unfall

Fahrverbot: Denkzettel für schwer verletzten Unfall­verursacher?

Kein Fahrverbot für schwer verletzten Unfall­verursacher

(Kammer Gericht, Beschluss vom 29.07.2021, Az. 3 Ws (B) 182/21 - 122 Ss 82/21)

Bei der Ahndung von Verkehrs­verstößen fungieren Fahrverbote auch als eine Art Denkzettel für die Verursacher. Werden diese beim Unfall aber selbst stark verletzt, kann davon abgesehen werden.

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Will ein Gericht nach einem Unfall ein Fahrverbot gegen den Verursacher verhängen, obwohl dieser selbst schwer verletzt wurde, muss dies explizit begründet werden. Das zeigt ein Urteil (Az.: 3 Ws (B) 182/21 - 122 Ss 82/21) des Kammer­gerichts Berlin.

Unfallverursachen erlitt schwere Verletzung

Ein Rettungs­wagen war langsam mit Blaulicht und Sirene in eine Kreuzung eingefahren. Dennoch stieß er mit einem Motorrad zusammen. Dessen Fahrer wurde bei dem Unfall stark verletzt, erlitt einen Kreuzband- und einen Seiten­bandabriss, musste in stationäre Behandlung. Zudem war er längere Zeit arbeits­unfähig.

Fahrverbot trotz schwerer Verletzung?

Wegen dieser Verletzungen setzte das Amtsgericht die Buße auf nur 200 Euro fest, regelhaft hätten 320 Euro verhängt werden können. Ein Fahrverbot von einem Monat hielt es aufrecht, begründete dies aber nicht näher, sondern merkte nur „keine wesentlichen Besonderheiten“ an.

Fahrverbot muss begründet werden

Das Kammer­gericht hob die Ent­scheidung aber insgesamt auf und verwies darauf, dass Richter auch bei Regel­fällen einen Ermessens­spielraum haben. Das bringe die Verantwortung mit sich, auf die besonderen Umstände des Einzelfalls einzugehen. Im verhandelten Fall hätte das Fahrverbot vor dem Hintergrund der erheblichen Verletzungen, die der Motorrad­fahrer selbst davon­getragen hatte, begründet werden müssen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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