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Eine Unsitte in Städten, die teuer werden kann: Wer die Linksabbiegerspur nutzt, um an der Ampel die lange Schlange für die Geradeausspur zu umgehen, verstößt gegen die Verkehrsregeln und kann hart bestraft werden.
Einspruch gegen Bußgeld und Fahrverbot erfolglos
In einem entsprechenden Fall, wurde eine Autofahrerin wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes mit 400 Euro Bußgeld belegt und erhielt ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen erhob die Frau Einspruch. Erfolglos, denn das Oberlandesgericht Brandenburg stellte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids fest (Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).
Wer Links einfädelt und dann geradeaus fährt begeht einen Rotlichtverstoß
Den Angaben zufolge hatte die Frau innerorts eine Linksabbiegerspur befahren, für die die Ampel Rot zeigte. Nach kurzem Halt entschloss sie sich, doch geradeaus zu fahren. Obwohl die Ampel für die Geradeausspur auf Grün stand, wurde der Autofahrerin ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt. Dieser lag laut Gericht vor, da die Fahrzeugführerin über die Haltelinie der Linksabbiegerspur in die Kreuzung eingefahren war.
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