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Mietrecht | 09.06.2023

Fiktive Schadens­berechnung

Fiktive Schadens­berechnung im Mietrecht zulässig

BGH hebt das Urteil des LG auf und weist den Rechts­streit dorthin zurück

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2023, Az. VIII ZR 280/21)

Beim Auszug aus einer Wohnung kann es sein, dass der Vermieter Schäden beanstandet und in Rechnung stellt. Der Bundes­gerichts­hof hat entschieden, ob die Summe auf einem Kosten­voranschlag beruhen darf.

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Dass im Mietrecht eine fiktive Schadens­berechnung zulässig ist, hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) mit einer Ent­scheidung bestätigt (Az.: VIII ZR 280/21).

Vermieter rechnet Schäden fiktiv ab

Im konkreten Fall hatte der Mieter geforderte Reparaturen trotz Frist nicht ausgeführt. Der Vermieter ließ daraufhin manches selbst erledigen, anderes stand noch aus. Vom ehemaligen Mieter forderte er eine Summe, die auf einem Kosten­voranschlag für alle Schäden beruhte. Die Klage des Vermieters hatte vor Amts- und Landgericht keinen Erfolg gehabt.

Weitere Feststellungen zu Grund und Höhe der Ansprüche erforderlich

Am BGH landete der Fall wegen der Frage der fiktiven Kosten­berechnung. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil des Land­gerichts auf und verwiesen den Rechts­streit wieder dorthin zurück. Hier soll nun neu verhandelt und über Grund und Höhe der Ansprüche entschieden werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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