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Strafrecht | 17.05.2023

Kunst­diebstähle

Fünf Juwelen­diebe aus Grünem Gewölbe in Dresden verurteilt

Mehrjährige Haftstrafen für Juwelen­diebe

(Landgericht Dresden, Urteil vom 16.05.2023)

Es war einer der spektakulärsten Kunst­diebstähle Deutschlands. Junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan haben den Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe Dresden gestanden - und Schmuck­stücke im Millionen­wert zurück­gegeben. Der Richter redet ihnen ins Gewissen.

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Dreieinhalb Jahre nach dem spektakulären Juwelen­diebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden sind fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu Freiheits­strafen verurteilt worden. Das Dresdner Landgericht sprach sie unter anderem wegen besonders schwerer Brand­stiftung, gefährlicher Körper­verletzung und Sachbeschädigung schuldig. Die Richter bescheinigten einigen der bereits vorbestraften Verurteilten ein Handeln mit „erheblicher krimineller Energie“. Es sei darum gegangen, „reich zu werden“.

Drei mit „Deal“ Verurteilte zunächst auf freiem Fuß

Drei der fünf Verurteilten konnten das Gericht dennoch durch die Vordertür verlassen. Auch bei einem vierten wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er muss allerdings zunächst seine Jugend­strafe wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum noch weiter verbüßen. Die Betroffenen müssen sich jede Woche auf einer Berliner Polizei­dienst­stelle melden. Erst wenn das Urteil rechts­kräftig ist, folgt die Reststrafe. Die Richter ließen Revision dagegen zu, sie kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.

Ein 25-Jähriger wurde freigesprochen, er hat ein Alibi. Er verbüßt ebenfalls noch eine Jugend­strafe wegen des Goldmünze-Diebstahls. Das Gericht ging davon aus, dass die Juwelen-Diebe zu sechst waren und „dass mindestens ein Täter noch fehlt“. Das Strafmaß fußt auf einem „Deal“. Das stieß im Vorfeld selbst in Justiz­kreisen auf Kritik.

Einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland

Der Kunst­diebstahl aus Sachsens berühmtem Schatz­kammer­museum am 25.November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuck­stücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromv­erteiler­kasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen.

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Milderes Strafmaß nach Verständigung

Für die drei inzwischen 26, 27 und 29 Jahre alten Männer verhängte die Strafkammer Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten, fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten. Ein 24-Jähriger bekam vier Jahre und vier Monate Jugend­strafe. Auch dessen Zwillings­bruder sahen die Richter als Mittäter, er bekam fünf Jahre Jugend­strafe - unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung. Die Angeklagten waren Monate nach dem Einbruch bei Razzien in Berlin gefasst worden. Lange fehlte von der Beute jede Spur.

Anfang Januar gab es eine Ver­ständigung zwischen Verteidigung, Staats­anwaltschaft und Gericht, nachdem kurz vor Weihnachten 2022 die meisten der gestohlenen Juwelen zurück­gegeben worden waren. Der umstrittenen Ver­ständigung hatten vier Beschuldigte zugestimmt.

Schmuckstücke im Wert von 117 Millionen Euro

Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel sprach von einem „heraus­ragenden Verfahren“. An 47 Tagen Haupt­verhandlung im Zeitraum von 15 Monaten seien mehr als 100 Zeugen und 11 Sachverständige vernommen worden. Einen Einbruch in das Grüne Gewölbe in der Landes­hauptstadt habe kaum jemand für möglich gehalten.

Der Wert der gestohlenen Schmuck­stücke sei mit mindestens 116 Millionen Euro angegeben worden - eine Summe, von der man sich als Normal­bürger kaum eine Vorstellung machen könne. Der Verlust der Stücke sei mit Geld nicht aufzuwiegen. Der Versicherungs­wert der zurückgegebenen Teile liege bei 69 Millionen Euro.

Ziegel verteidigte zugleich den „Deal“. In Medien sei suggeriert worden, dass man keinen „Deal“ machen sollte, weil die Täter keine Gnade verdient hätten. Dabei sei eine Ver­ständigung seit 2009 ein gesetzlich verankertes Instrument und kein Skandal. „Die Regelung gilt für einen Herrn Remmo genauso wie für einen Herrn Müller oder Meier.“ Es sei zwingendes Recht, dass Geständnisse und eine Wieder­gutmachung - wenn auch nur in Teilen - strafmildernd wirken müssten. Ein früherer Richter hatte im Vorfeld die Glaub­würdigkeit der Aussagen bei einer solchen Ver­ständigung in Zweifel gezogen.

„Wir haben intensiv über die Angemessenheit des Straf­rahmens nachgedacht“, sagte der Vorsitzende Richter nun. Ohne die Ver­ständigung wären die Schmuck­stücke wohl nie mehr an ihren Platz im Grünen Gewölbe zurück­gekehrt. „Man kann nicht so tun, als wäre es nichts, was zurück­gegeben wurde.“ Die Zurück­führung ist für Sachsen und jeden Kunst­interessierten von großer Bedeutung. Das habe man deutlich strafmildernd berücksichtigen müssen.

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Gesamtheit der Juwelengarnituren - wohl für immer zerstört

Die Rückgabe eines Teils der Beute ändert aber nichts daran, dass die Gesamtheit der Juwelen­garnituren „wohl für immer zerstört ist“, wie es Ziegel ausdrückte. Denn die wichtigsten Stücke mit einigen großen Brillanten fehlen. In Dresden glaubt kaum noch einer daran, dass sie jemals wieder auftauchen. Minister­präsident Michael Kretschmer (CDU) sagte: „Wir hoffen, dass die Tat vollständig aufgeklärt werden kann und auch die noch fehlenden Schmuck­stücke zurück­geführt werden.“

Der Freistaat hatte vor Gericht Schaden­ersatz in Höhe von fast 89 Millionen Euro geltend gemacht - für die zurückgegebenen, teils beschädigten und die noch fehlenden Schmuck­stücke sowie für Reparaturen etwa der zerstörten Vitrinen und am Museums­gebäude. Die Ansprüche müssen nun in einem Zivil­verfahren geltend machen.

In schicken Wagen davongebraust

Vor dem Gerichts­gebäude nahmen fast ein Dutzend angereiste Verwandte und Freunde die Frei­gelassenen in Empfang - und brausten zusammen in zwei schicken Wagen davon Richtung Autobahn. Und die drei Staats­anwälte wechselten in einen Saal im Land­gerichts­gebäude in der Stadt, um gegen einen Betrüger zu verhandeln, der sich im Zusammenhang mit dem Fall bereichern wollte.

Am Ende redete Ziegel den Angeklagten ins Gewissen. Sie seien nun an einem Punkt angelangt, wo sie selbst entscheiden könnten, ob sie weiter Straftaten begehen oder ein recht­schaffenes Leben führen wollten. „Es gibt Sachen in Ihrem Leben, für die es sich lohnt, ein anderes Leben zu führen.“ Vielleicht könne man „kein dickes Autos“ mehr fahren, sondern eher eine langweilige Familien­kutsche. „Es ist Ihre Ent­scheidung, was Sie aus Ihrem Leben machen.“

Quelle: dpa/DAWR/ab

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