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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 23.07.2021

Verkehrs­sicherheit

Gebastelter Solar-Kühl­schrank: Nutzung im Pkw erlaubt?

Schon allein die ungesicherte im Kofferraum verbauten Batterie stellt Beeinträchtigung der Verkehrs­sicherheit dar

(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 19.04.2021, Az. 14 K 333/21)

Not macht erfinderisch - sommerliche Hitze im Auto auch. Wer aber gewisse Veränderungen am Auto unternimmt, kann die Zulassung riskieren. Doch ein Kühls­chrank gehört nicht dazu, oder?

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Haben die Behörden Zweifel an der Verkehrs­sicherheit eines Fahrzeugs, muss der Halter oder die Halterin den mangel­freien Zustand nachweisen. Bleibt das aus, kann die Behörde die Nutzung verbieten. Das zeigt ein Urteil (Az.: 14 K 333/21) des Verwaltungs­gerichts Gelsenkirchen.

Lose Kabel und nicht isolierte Elektroanschlüsse

In dem besonderen Fall ging es um einen Mann, der einen Kühls­chrank in sein Auto eingebaut hatte. Für die Strom­versorgung sollten zwei auf den Dach­gepäck­träger geschraubte Solar­paneele sorgen. Von dort lief lose durch die Tür verlegt ein Kabel zu einer Auto­batterie im Kofferraum.

Bei einer Polizei­kontrolle wurde unter anderem diese Verdrahtung bemängelt. Diese zeigte aufgrund von Ausgasungen bereits Salz­verkrustungen an den Wartungs­Ã¶ffnungen. Ohne Isolierung lagen die Pole mit den Elektro­anschlüssen direkt unter dem Boden des darüber montierten Kühl­schranks.

Kann der mangelfreie Zustand nachgewiesen werden?

Der Mann wurde aufgefordert, mit Hilfe eines Sachverständigen den mangel­freien Zustand des Autos nach­zuweisen. Das blieb aus, woraufhin die Zulassungs­stelle die Nutzung des Autos untersagte.

Die Klage gegen diese Ent­scheidung blieb ohne Erfolg vor Gericht. Dieses sah in der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie die Verkehrs­sicherheit gefährdet.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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