DAWR > Geplantes Volksfest in Dubai darf nicht als echtes Oktoberfest werben < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Markenrecht und Wettbewerbsrecht | 24.05.2022

Wiesn in der Wüste

Geplantes Volksfest in Dubai darf nicht als echtes Oktoberfest werben

Nur München hat die echte Wiesn

Eine Wiesn in der Wüste - die Ankündigung von 2021 klang gut. Doch mehrfach geriet Sand ins Getriebe, das Fest fand bisher nicht statt. Ein Rechts­streit ist nun immerhin beigelegt - mit der Klarstellung: Nur München hat die echte Wiesn.

Werbung

Das coron­abedingt abgesagte Münchner Oktoberfest nach Dubai: Diesen Eindruck erweckten im vergangenen Jahr Veranstalter eines Fests in dem Wüsten­staat und machten damit Furore. Doch bisher hat es in Dubai das ange­kündigte Volksfest nicht gegeben - und wenn es nun wirklich wie neu angekündigt diesen Herbst dazu kommen sollte, dürfen die Veranstalter nicht damit werben, die echte Wiesn ziehe nach Dubai um.

Sie verpflichteten sich im Prozess vor dem Oberlandes­gericht München, Formulierungen wie „Oktoberfest goes Dubai“ sowie „Oktoberfest Dubai“ oder „Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Welt­ausstellung“ zu unterlassen - wenn sie gekoppelt sind mit einer sinn­gemäßen Aussage, das Münchner Oktoberfest ziehe nach Dubai um.

Auch Fotos dürfen nicht mehr verwendet werden

Die Veranstalter hätten eine umfangreiche Unterlassungs­erklärung gegenüber der Stadt München abgegeben, woraufhin der Rechts­streit für erledigt erklärt worden sei, teilte ein OLG-Sprecher mit. Auch Fotos der echten Wiesn etwa auch mit Schriftzügen wie „Das größte Volksfest der Welt in Dubai“ dürfen die Veranstalter des mehrfach verschobenen Events nicht mehr verwenden, wenn der Eindruck entsteht, es sei die originale Wiesn.

Bereits im vorigen Sommer hatte das Landgericht München I entschieden, diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn. Mit Ankündigungen wie „Oktoberfest goes Dubai“ hätten die Veranstalter den falschen Eindruck erweckt, das Traditions­fest ziehe in das arabische Emirat um, entschied das Gericht damals auf Antrag der Stadt München. Gegen diese Ent­scheidung hatten die Veranstalter des Dubaier Events Rechts­mittel eingelegt.

„Es ist eine klare Ansage an Trittbrett­fahrer. Die Wiesn eignet sich nicht dafür nicht“, so kommentierte der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschafts­referent Clemens Baumgärtner, die Unterlassungs­erklärung

Oktoberfest wird gerne nachgemacht

Rund um den Globus ist das Oktober­fests bekannt - und wird gerne nachgemacht. Die bayerische Gemütlichkeit boomte vor der Pandemie unter Palmen in der Karibik wie im hohen Norden. Gut 2000 Volksfeste gab es weltweit, die sich auch Oktoberfest nannten. „Aber sie haben nicht den Eindruck erweckt, dass sie das Münchner Original sind“, erläuterte Baumgärtner. Der Unterschied zu Dubai sei, dass diese anderen Volksfeste eine eigene Identität gehabt hätten.

Das sehen die Veranstalter des Dubai-Events freilich anders. „Wir nehmen dem Oktoberfest nichts weg“, sagte Anwalt Manfred Zipper. „Das sind zwei völlig unter­schiedliche Volksfeste.“ Das kam vor einem Jahr zumindest in der Öffentlichkeit anders an.

Die Veranstalter des Events in Dubai hatten das Fest zunächst für Oktober 2021 angekündigt, dann aber verschoben - und dies mit der Pandemie begründet. Dann sollte das Fest 2022 stattfinden, doch auch daraus wurde bisher nichts.

Nach neuen Plänen der Macher könnte das Wüsten-Oktoberfest nun am 15. Oktober beginnen und drei Monate dauern. Mit 400.000 Quadrat­metern wollen sie die Münchner Wiesn mit knapp 35. 000 Quadrat­metern sogar toppen. Aber auch jetzt sei „nichts fix“, sagt Zipper und begründet das erneut mit der Pandemie. Alles sei „noch relativ vage“.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9403