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Umweltrecht und Verwaltungsrecht | 26.04.2023

Wattenmeer

Gericht: Vorläufiger Baustopp für Gas­förderung im Wattenmeer

Baustopp gilt bis zur Ent­scheidung im Haupt­verfahren

Ein Gericht in Den Haag hat Bauarbeiten zur Vorbereitung neuer Gas­bohrungen im Wattenmeer vorerst untersagt.

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Das nieder­ländische Gas- und Öl­unternehmen One-Dyas dürfe vorerst in dem Gebiet keine Bohr­plattform errichten und Kabel anlegen, urteilte das Verwaltungs­gericht. Schäden für die Natur könnten nicht ausgeschlossen werden. Der Baustopp gilt solange, bis das Gericht im Haupt­verfahren über die Klage gegen die Gas­bohrungen entschieden hat. Das ist voraussichtlich im September.

Kläger sehen geschütztes Riff in Gefahr

Mehrere deutsche und nieder­ländische Umwelt­organisationen sowie die Stadt Borkum hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Bauarbeiten gefordert. Das Unternehmen One-Dyas hatte von der Regierung in Den Haag eine Lizenz erhalten, um nördlich der Wattenmeer­inseln Borkum und Schiermonnikoog in nieder­ländischen Gewässern nach Erdgas zu bohren. Zur Vorbereitung soll eine Bohr­plattform errichtet werden. Nach Angaben der Kläger könnten die Arbeiten ein geschütztes Riff schädigen, das von Borkum bis auf die nieder­ländische Seite reiche. Zu dieser Frage äußerte sich das Gericht aber nicht.

Klägern macht Urteil Hoffnung

Der Bürger­meister von Borkum, Jürgen Akkermann, sprach von einem hoffnungsvollen Urteil. „Die Ent­scheidung des Gerichts zeigt, dass unsere Kritik und unsere Bedenken ernst genommen werden und entscheidungs­relevant sind.“ Auch die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem wichtigen Signal, es sei ein erster Erfolg.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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