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Verkehrsrecht | 20.01.2016

Cannabis

Gericht bestätigt Cannabis-Grenzwert für Führerschein-Entzug

(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2016, Az. 9 K 1253/15 u. a.)

Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat die Klagen von fünf Drogenkonsumenten zurückgewiesen, die wegen zu viel Cannabis-Wirkstoff im Blut ihre Führerscheine verloren hatten. Die Männer hatten gehofft, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen neuen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) anerkennt.

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Bei den Männern aus Essen, Bochum und Gelsenkirchen war der zulässige Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserumüberschritten worden. Eine Expertenkommission hatte aber im September2015 als neuen Grenzwert drei Nanogramm empfohlen. Die Männer hatten daraufhin die Städte verklagt.

Die Kammer habe sich für die Beibehaltung des in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwertes entschieden, teilte das Gericht mit. Nach einer Anhörung des Kommissions-Vorsitzenden habe sich die Kammer der Argumentation der Kommission aus juristischer Sicht nicht anschließen können. Daher habe sie keinen Anlass gesehen, von der bisherigen Bewertung einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit ab dem Wert von einem Nanogramm abzuweichen (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2016, Az. 9 K 1253/15 u. a.).

Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?

Siehe dazu: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Cannabis, Marihuana, Haschisch: Welche Strafen drohen?

Quelle: dpa/DAWR/pt

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