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Betreuungsrecht | 22.11.2022

Geburt

Gericht erlaubt Kaiser­schnitt bei einem psychisch erkrankten Mädchen

Kaiser­schnitt auch ohne Einwilligung der jungen Mutter möglich

Mit Erlaubnis eines Gerichts dürfen Ärzte in Groß­britannien das Baby einer 16-Jährigen per Kaiser­schnitt zur Welt bringen - ohne Einwilligung der jungen Mutter.

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Die behandelnde Klinik in der nord­west­englischen Stadt Wigan hatte geltend gemacht, dass ein Kaiser­schnitt wegen psychischer Probleme des Mädchens die einzige „realistische“ Option darstelle. Versuche einer Geburts­einleitung seien gescheitert.

Teenager wollte eine natürliche Geburt - die Ärzte waren dagegen

Der Teenager hatte zuletzt betont, eine natürliche Geburt zu wollen. Dies erhöhe aber das Risiko einer Totgeburt, argumentierte der Anwalt der Klinik, Peter Mant. Seinen Angaben zufolge hatte die 16-Jährige ihre Meinung zudem wiederholt geändert. Das Mädchen war sexuell ausgebeutet worden und ist an einer post­traumatischen Störung sowie einer Angst­störung erkrankt.

Tatsächlicher Geburtsweg bleibt zunächst unklar

Richter Stephen Cobb am Court of Protection in London, einer Art Vormundschafts­gericht für Menschen mit psychischen Problemen, ordnete an, dass die Ärzte noch einen letzten Versuch machen müssten, eine Geburt auf natürlichem Wege einzuleiten. Scheitere dies, könnten sie das Baby per Kaiser­schnitt zur Welt holen. Die Ent­scheidung fiel bereits am Freitag, wurde aber wegen einer richterlichen Verfügung erst am Montag nach der Geburt des Kindes bekannt. Ob tatsächlich ein Kaiser­schnitt durch­geführt worden war, wurde zunächst nicht mitgeteilt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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