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Streit über stornierte Buchung
Der Mann hatte laut Justiz im Dezember 2017 über die deutschsprachige Webseite „airfrance.de“ ein First-Class-Ticket für einen Flug aus den USA nach Paris zu einem Spottpreis von knapp 600 Euro gebucht. Einen Tag später hatte Air France die Buchung storniert und den gezahlten Betrag erstattet. Dagegen wehrt sich der Kläger und verlangt stattdessen Schadenersatz in Höhe von knapp 10.600 Euro, die der entgangene Luxusflug regulär gekostet hätte.
LG und OLG verneinen Zuständigkeit
Wie bereits das Landgericht verneinte auch das Oberlandesgericht die eigene Zuständigkeit. Die Webseite werde nicht von der Frankfurter Niederlassung der Air France betrieben, sondern von der Zentrale in Frankreich über einen externen Provider in Paris. Es gebe daher keinen Bezug zu der Niederlassung in Deutschland, was aber Grundlage einer möglichen Zuständigkeit deutscher Gerichte wäre.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der Senat aber eine Revision beim Bundesgerichtshof zu.
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