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Menschenrechte | 26.01.2023

Menschen­rechte

Gerichtshof für Menschen­rechte verurteilt Russland u.a. wegen Folter und Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

Russland zur Zahlung von Schadens­ersatz verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) hat Russland wegen des Umgangs mit zwei Menschen­rechts­aktivisten verurteilt.

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Russland habe das Verbot der Folter missachtet, sowie das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungs­freiheit verletzt, erklärten die Richter.

Aktivist zusammengeschlagen und mit Elektroschocks gequält

Hintergrund sind die Klagen von zwei Aktivisten. Im ersten Fall wurde ein Tschetschene, der sich für das Gedenken an die Opfer der Tschetschenien-Kriege einsetzt, den Angaben zufolge bei seinen Verwandten von bewaffneten Männern in Uniform aufgespürt, zusammen­geschlagen und mit Elektro­schocks malträtiert. Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er angeblich Drogen bei sich hatte. Der Mann legte ein Geständnis ab, zog dieses jedoch später zurück, weil es unter Zwang entstanden sei. Der Gerichtshof entschied, dass seine Behandlung einer Folter gleich­gekommen sei.

Unrechtmäßige Beschlagnahme von elektronischen Daten

Im zweiten Fall geht es um eine Familie von Menschen­rechts­aktivisten und Journalisten, die zuvor mit Kreml­kritiker Michail Chodorkowski zusammengearbeitet hatte. Ihre Wohnung wurde ohne gültigen Beschluss durchsucht. Die Behörden beschlagnahmten den Angaben zufolge elektronische Geräte und luden sensible Daten von den Computern der Familie herunter. In einer demokratischen Gesellschaft dürften Behörden nicht so wahllos vorgehen, urteilten die Richter nun. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass mit den Maßnahmen eigentlich die journalistischen Quellen aufgedeckt werden sollten.

Russland kein Mitglied der Menschenrechtskonvention mehr

Russland muss den Klägern nun mehrere Tausend Euro Schaden­ersatz zahlen. Das Land wurde vor einigen Monaten wegen des Angriffs­krieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit kein Mitglied der Europäischen Menschen­rechts­konvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt.

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Mehrere Tausend Klagen gegen Russland noch anhängig

Am Gerichtshof für Menschen­rechte sind aber noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Allerdings hat Präsident Wladimir Putin bereits angekündigt, Urteile des Gerichts­hofs für Menschen­rechte nicht anzuerkennen. Europarat, Menschen­rechts­konvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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