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Ausländerrecht und EU-Recht | 27.04.2022

Flüchtlingsk­rise

Grenz­kontrollen Österreichs wohl rechts­widrig

Endgültige Ent­scheidung fällt Gericht in Österreich

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 26.04.2022, Az. C-368/20).)

Seit der sogenannten Flüchtlingsk­rise von 2015 wird an einigen Grenzen im Schengen-Raum kontrolliert. Wie lange soll das weitergehen? Ein Urteil des Europäischen Gerichts­hofs, das Österreich betrifft, sorgt nun auch in Deutschland für Diskussions­stoff.

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Die während der großen Flüchtlings­bewegung 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenz­kontrollen dürften europa­rechtswidrig sein. Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil darauf hin, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit“ verlängern dürfen. „Im vorliegenden Fall scheint Österreich (...) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt.“ Eine ab­schließende Ent­scheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechts­sachen C-368/20 und C-369/20).

Konsequenzen für Deutschland werden geprüft

Die Bundes­regierung habe das Urteil zur Kenntnis genommen, teilte ein Sprecher des Bundes­innen­ministeriums auf Anfrage mit. „Die Auswertung und Prüfung etwaiger Auswirkungen auf die von Deutschland angeordneten vorüberg­ehenden Binnen­grenz­kontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze dauert an“, fügte er hinzu.

Seit der Flüchtlingskrise 2015 immer wieder Grenzkontrollen

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personen­kontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahme­regelung genutzt und wieder teilweise Grenz­kontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 an der Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehn­tausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechen­land über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten.

CSU: Migrationsdruck steigt, Kontrollen seien wichtig

„Seit letztem Jahr steigt der Migrations­druck auf Deutschland deutlich an, daher wäre es fahrlässig, die Kontrollen auslaufen zu lassen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unions­fraktion, Andrea Lindholz (CSU). Zudem finde in Bayern dieses Jahr der G7-Gipfel in Elmau statt. Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sprach sich hingegen dafür aus, die Kontrollen, die ohne eine Ver­längerung am 11. Mai auslaufen würden, zu beenden. Der Bundestags­abgeordnete sagte: „Reflexhaft immer wieder neue Grenz­kontrollen einzufordern und bestehende willkürlich zu verlängern, löst nicht nur keine Probleme, sondern verstößt auch gegen europäisches Recht.“ Aus dem Bundes­innen­ministerium hieß es, die Ent­scheidung für oder gegen eine mögliche erneute Ver­längerung der Kontrollen sei noch nicht getroffen worden.

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Slowene hatte wegen Grenzkontrollen geklagt

Hintergrund der Ent­scheidung des Europäischen Gerichts­hofs ist ein Verfahren, bei dem sich ein Slowene nach Einführung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich zweimal geweigert hatte, seinen Pass zu zeigen. Er erhielt dafür eine Geldstrafe von 36 Euro. Der Kläger war jedoch der Meinung, dass die Kontrollen gegen EU-Recht verstießen und klagte vor einem Gericht in Österreich.

Österreichs Innen­minister Gerhard Karner verwies darauf, dass sein Land stark von Migration betroffen sei, und dass auch dieses Jahr viele Menschen auf illegalem Weg eingereist seien. „Wenn es notwendig ist, die Bevölkerung und die Grenzen zu schützen, dann werden wir das auch in Zukunft tun“, sagte der konservative Politiker bei einem Treffen mit seinem tschechischen Amts­kollegen Vít Raku?an in Prag.

Auch die Bundes­regierung begründete die Kontrollen einem Dokument der EU-Kommission zufolge zuletzt immer wieder mit sogenannter Sekundär­migration von einem EU-Land ins andere und mit der Situation an den EU-Außen­grenzen.

EuGH: Grenzkontrollen müssen Ausnahme bleiben

In seinem Urteil weist der Gerichtshof nun darauf hin, dass der Schengen­raum eine der größten Errungenschaften der EU sei. „Die Wieder­einführung von Kontrollen an den Binnen­grenzen muss daher eine Ausnahme bleiben und sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.“

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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