DAWR > Großeltern können zu Enkelunterhalt verpflichtet werden < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Familienrecht und Unterhaltsrecht | 09.02.2022

Unterhalt

Großeltern können zu Enkel­unterhalt verpflichtet werden

Bei mangelnder Leistungs­fähigkeit der Eltern können Großeltern zu Enkel­unterhalt verpflichtet werden

(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 16.12.2021, Az. 13 UF 85/21)

Nicht nur Eltern müssen Kindern Unterhalt zahlen, solange die zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Wenn die das finanziell nicht können, kann es auch Oma und Opa treffen, wie ein Fall zeigt.

Werbung

Auch Großeltern können verpflichtet werden, für ihre Enkel Unterhalt zu zahlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die allein­erziehende Mutter nicht genügend verdient. Dies entschied das Oberlandes­gericht Oldenburg (Az: 13 UF 85/21).

Vater zahlte kaum Unterhalt

Im konkreten Fall arbeitet die allein­erziehende Mutter eines fünfjährigen Kindes in Teilzeit mit 20 Wochen­stunden, der Vater des Kinds absolviert eine Ausbildung und zahlte bisher nur 30 Euro Unterhalt monatlich. Die Frau wollte nun Auskunft haben über das Einkommen und Vermögen der Großeltern des Jungen väterlicherseits.

OLG verneint Leistungsfähigkeit der Kindesmutter

Das Gericht gab ihr Recht. Wenn die Auskunft vorliege, sei dann zu entscheiden, ob die Großeltern zu Unterhalts­zahlungen verpflichtet werden könnten. Grund­sätzlich komme das in Frage, da die Mutter selbst bei einer Vollzeit­tätigkeit nicht genügend verdienen würde, um den Unterhalt des Kinds ganz oder teilweise zu erbringen, so das Gericht.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9097