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Steht das Auto an einer schwer einsehbaren Stelle, gilt zudem: Warnblinker an- und Warndreieck aufstellen. Bei schnellem Verkehr sollte das Warndreieck laut StVO rund 100 Meter vom Fahrzeug entfernt platziert werden. Dies gilt nicht nur bei Pannen, sondern prinzipiell auch bei Notstopps - zum Beispiel, nachdem sich der Fahrer übergeben hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.10.2013, Az. 26 U 12/13). Versäumt man das Aufstellen, kann es bei einem Unfall teuer werden: 90 Euro, ein Punkt und eine Mithaftung drohen in so einem Fall.