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Strafrecht | 02.02.2023

„Stealthing“

Heimliches Weglassen des Kondoms kann Ver­gewaltigung sein

Gegen den Willen des Partners heimlich das Kondom weggelassen, ist das strafbar

(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.12.2022, Az. 3 StR 372/22 - L)

Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.

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Das hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) in einem aktuellen Beschluss (Az.: 3 StR 372/22) ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des „Stealthing“ (Engl: stealth - Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sex­partnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.

Kondom heimlich weggelassen

Im konkreten Fall hatte ein IT-Fachmann in seinem Schlaf­zimmer ein Kondom aus der Verpackung geholt und so getan, als würde er es benutzen. Die Frau drehte sich um und sah deswegen nicht, dass er es doch nicht über­gestreift hatte. Un­geschützter Geschlechts­verkehr wäre für sie aber nicht in Frage gekommen, gab sie später glaubhaft zu Protokoll.

Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich

Das Düsseldorfer Landgericht habe dies zu Recht als sexuellen Übergriff gewertet, befand der BGH. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor un­geschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte. Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Ver­gewaltigung in Frage gekommen, erläuterte ein BGH-Sprecher.

Neue Verhandlung wegen Verfahrensfehlers

Der Bundes­gerichts­hof hob das Urteil des Land­gerichts trotzdem auf, aber wegen eines Formfehlers an anderer Stelle: Das Landgericht habe es versäumt, dem Mann einen notwendigen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Das Landgericht hatte den intensiven Nutzer von Dating-Portalen wegen mehrerer Sexual­delikte zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun muss der Fall in Düsseldorf neu verhandelt werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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