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Familienrecht und Unterhaltsrecht | 06.03.2023

Unterhalt

Höhere Miete nach Trennung vermindert nicht den Unterhalt

Über­schreitung des im Selbst­behalts hier nicht unvermeidlich

(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 16.05.2022, Az. 13 UF 212/19)

Trennung bedeutet Auszug. Oft wohnt einer der Partner erstmal weiter in der vorher gemeinsamen Wohnung - und zahlt damit mehr Miete. Wirkt sich das auch auf die Unterhalts­zahlungen aus?

Bleibt nach einer Trennung ein Partner allein in der Wohnung, ist er auch allein für die Miete zuständig. So weit, so klar. Doch wenn sich das auf einen zu zahlenden Unterhalt auswirken soll, wird es komplizierter.

Höhere Miete bei den Unterhaltszahlungen zu berücksichtigen?

Im konkreten Fall wollte der unterhalts­verpflichtete Mann die für ihn nun höhere Miete bei den Unterhalts­zahlungen berücksichtigt wissen. Damit kann man in der Regel aber nicht rechnen. Das zeigt die Ent­scheidung des Ober­landes­gerichts Brandenburg (Az.: 13 UF 212/19).

Keine unvermeidliche höhere Wohnkosten

Der Mann forderte, dass die Miete für die Wohnung, in der er nun allein wohne, bei seinem Selbst­behalt mit angerechnet werde. Die Richter lehnten das ab. Begründung: Die Über­schreitung des im Selbst­behalts vorgesehenen Betrags von 380 Euro sei hier nicht unvermeidlich.

Änderung der Wohnungssituation zumutbar

Es sei nicht zu erkennen, dass der Mann keine günstigere Wohnung hätte finden können oder dass ihm das nicht möglich oder zuzumuten gewesen wäre. Das Gericht könnte daher nicht feststellen, dass seine Wohn­situation nicht selbst gewählt sei.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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