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Verwaltungsrecht | 23.12.2022

Hütehunde im Jagdrevier

Jäger muss Durchfahrt mit Hunden nicht tolerieren

Ein Jagd­pächter kann Hunderudel den Durchgang durch's Revier verwehren

(Landgericht Coburg, Urteil vom 14.01.2022, Az. 24 O 817/21)

Das Besuchen von Wald­flächen mit Hunden ist erlaubt - zumindest in den meisten Fällen. Wird die Jagd allerdings unnötig gestört, darf der Jäger die Durchfahrt unter Umständen verbieten.

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Das Durchqueren eines Jagdgebiets mit dem Auto und mehreren freil­aufenden Hunden stört das Wild. Ein Jagd­pächter darf es deshalb untersagen. Das entschied nun das Landgericht Coburg in einem Urteil (AZ: 24 O 817/21).

Streit um Durchqueren eines Jagdgebiets mit dem Auto

In dem konkreten Fall war ein Mann Ende 2021 regelmäßig mit mehreren großen Hütehunden durch ein Jagdrevier gefahren. Der Jäger verlangte durch einstweilige Verfügung Unter­lassung, weil das Wild sich aus Angst nicht mehr aus dem Wald bewege. Er könne so den behördlich vorgegebenen Abschuss­plan nicht erfüllen.

Der Autofahrer hielt dagegen, dass er die Hunde jederzeit unter Kontrolle gehabt hätte. Es sei erlaubt, seine Hunde im Wald auszuführen, auch wenn es sich um ein Jagdgebiet handle. Er durchfahre das Gebiet, um eine benachbarte landwirtschaftliche Fläche zu erreichen.

Durchfahrt ist keine Erholung

Die Klage des Jägers hatte Erfolg. Das Gericht erklärte, dass das Betreten von Wald­flächen nur zu Erholungs­zwecken jedermann gestattet ist. Der Autofahrer mit den Hütehunden aber habe sie zur Durchfahrt genutzt und könne die Flächen auch auf anderem Wege erreichen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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