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Er müsse in Zukunft eine konkrete Beleidigung der Staatsministerin unterlassen und obendrein die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2500 Euro tragen, befand das Landgericht München II in einer einstweiligen Verfügung. Der Beschluss vom 10. Juni ist noch nicht rechtskräftig.
Abwertender Hasspost im Internet mit Foto
Es handelt sich um einen Kommentar, den der Mann im Februar unter einem rund drei Jahre alten Beitrag auf Facebook hinterlassen hatte. Darin veröffentlichte er nach Angaben des Gerichts ein Foto Roths, das mit Ausdrücken aus der Fäkalsprache und einer sexualisierten Abwertung versehen war.
Darstellung ein beispielloser Angriff auf die Menschenwürde
Roths Anwältin Verena Haisch nannte die Darstellung einen beispiellosen Angriff auf die Menschenwürde. „Der Beschluss des LG München zeigt deutlich, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist und - was entscheidend ist - auch die Durchsetzung des Rechts erfolgreich ist.“