DAWR > Kein Anspruch auf Gewinn bei Online-Kasino ohne Lizenz < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Glücksspielrecht und Verwaltungsrecht | 19.04.2022

Online-Kasino

Kein Anspruch auf Gewinn bei Online-Kasino ohne Lizenz

Ohne Erlaubnis keinen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns

(Landgericht Frankenthal, Urteil vom 10.02.2022, Az. 8 O 90/21)

Online-Spiel­kasinos versprechen Geldgewinne zu jeder Tages- und Nachtzeit. Doch nicht nur das Sucht­potenzial ist hoch. Auch die Lizenzierung kann undurchsichtig sein. Das hat Folgen.

Werbung

Wer an Glücks­spielen teilnimmt, die in Deutschland nicht lizenziert sind, hat keinen Anspruch auf Auszahlung eines möglichen Gewinns. Ohne Lizenz ist der Glücks­spiel­vertrag nichtig, so eine Ent­scheidung des Land­gerichts Frankenthal (Az.: 8 O 90/21).

Gewinn nicht erhalten

Wie das Rechts­portal „Anwalt­auskunft.de“ informiert, verhandelte das Gericht den Fall eines Mannes, der über ein Online-Kasino mit Sitz in Malta einen Gewinn erzielt hatte. Da das Geld nicht bei ihm ankam, wandte er sich an ein Gericht in Deutschland.

Kein einklagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns bei nicht lizenziertes Glücksspiel

Öffentliche Glücks­spiele dürfen in Deutschland entsprechend dem Glücksspiel­staats­vertrag nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde ver­anstaltet werden. Wer an nicht lizenzierten Glücks­spielen teilnimmt, habe keinen ein­klagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns. So auch im Fall des Klägers.

Spieler kann Spieleinsatz zurückverlangen

Der Glücks­spiel­vertrag habe gegen die Lizenz­pflicht verstoßen und sei daher nichtig. Allerdings könne der Spieler die Rück­zahlung seines Spiel­einsatzes verlangen. Die maltesische Betreiberin des Kasinos habe kein Recht darauf, den eingesetzten Betrag zu behalten.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9287