wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollstndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schulrecht und Verwaltungsrecht | 09.12.2021

Corona-Pandemie

Kein Distanz­unterricht für einzelnen Schüler in Pandemie

Rückkehr zu Präsenz­unterricht wahrt staatliche Schutz­pflichten

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.09.2021, Az. 19 B 1458/21)

Auch wenn einzelnen Familien der Präsenz­unterricht in erhöhten Pandemie­lagen zu unsicher erscheint, können sie für ihr Kind nicht auf Distanz­unterricht pochen.

Werbung

In der Pandemie hat ein einzelner Schüler keinen Anspruch auf Distanz­unterricht. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen (Az: 19 B 1458/21).

Rückkehr zum Präsenzunterricht stehe im Einklang mit der staatlichen Schutzpflicht

Im konkreten Fall forderten die Eltern für ihren Sohn aufgrund der Corona-Lage Distanz­unterricht statt Präsenz­unterricht. Das lehnte das Gericht jedoch ab. Die Rückkehr zum Präsenz­unterricht stehe im Einklang mit der staatlichen Schutz­pflicht gegenüber Schülern. Daran fest­zuhalten sei vertretbar, voraus­gesetzt dass die Regeln für die Schule - Masken- und Testpflicht, Teilnahme- und Zugangs­beschränkungen für die Gemeinschafts­einrichtungen - eingehalten würden.

Distanzunterricht nur bei individueller gesundheitlicher Gefährdung

Hinzu kommen die Quarantäne­bestimmungen und Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung. Diese sehen eine Erteilung von Distanz­unterricht in der Regel nur bei einer individuellen gesundheitlichen Gefährdung von Schülern selbst oder vor­erkrankter Angehöriger vor. Einen solchen Anspruch machte die Familie des Acht­klässlers jedoch nicht geltend.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8926