DAWR > Kein „Sonderrecht“ für Männer: Frauen dürfen in Verein mit fischen < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Vereinsrecht | 29.07.2021

Brauch­tums-Fi­schen

Kein „Sonderrecht“ für Männer: Frauen dürfen in Verein mit fischen

Verein darf Frauen nicht ausschließen

(Landgericht Memmingen , Urteil vom 28.07.2021, Az. 13 S 1372/20)

Dürfen Vereine aus Tradition Frauen von Bräuchen ausschließen? Im Allgäu hat eine Frau deswegen ihren eigenen Verein verklagt - und vor Gericht zweimal recht bekommen. Das könnte auch andernorts Auswirkungen auf Männer­bastionen haben.

Werbung

Noch im Gerichts­saal nahm bei Christiane Renz die Vorfreude überhand. „Die Schuhe stehen parat“, sagte die Allgäuerin mit Blick auf den nächsten Fischertag. „Dann wird pünktlich am Bach gestanden und reingejuckt.“ Jahrelang war Renz das „Jucken“, das jährliche Ausfischen des Stadtbachs in Memmingen mit Tausenden Zuschauern, vom eigenen Verein verwehrt worden - weil sie eine Frau ist. Das Memminger Landgericht: Die Teilnahme darf nicht aus Tradition Männern vorbehalten bleiben.

Sonderrecht nicht mehr gerechtfertigt

Dieses „Sonderrecht“ für männliche Mitglieder in der Satzung des Vereins sei „nicht mehr gerechtfertigt“, sagte Vorsitzender Richter Konrad Beß. Vereine dürften zwar grund­sätzlich die Regeln für eine Teilnahme frei festlegen. Doch wenn sie Mitglieder dabei unterschiedlich behandeln, müsse dies mit dem Zweck des Vereins begründbar sein. Das Brauchtums-Fischen in Memmingen sei aber „keine absolut getreue Nachbildung“ eines historischen Geschehens. Daher könnten Frauen teilnehmen, ohne dass das Ziel der Heimat­pflege in Gefahr gerate.

Fischertagsverein verweist auf alte Tradition

Beim Fischertag springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischer­könig. Die Veranstaltung geht darauf zurück, dass früher der städtische Bach einmal jährlich leer­gefischt wurde, um den Kanal zu reinigen. Diese Tradition ist nach Angaben des Vereins bis ins 16. Jahrhundert zurück­zuverfolgen. Frauen sind davon seit dem Jahr 1931 per Satzung ausgeschlossen. Dagegen hatte Mitglied Christiane Renz zunächst vor dem Amtsgericht Memmingen geklagt und gewonnen. Der Fischer­tags­verein hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Urteil könnte auch andernorts Auswirkungen auf Männerbastionen haben

Das Urteil des Memminger Land­gerichts könnte nun Auswirkungen auf andere Männer­traditionen haben. Das Verfahren sei „über den Einzelfall hinaus für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung“, sagte Beß. Der Erste Vorsitzende des Fischer­tags­vereins, Michael Ruppert, sprach von einem „Tag, der viele, viele Vereine in ganz Deutschland betreffen könnte“. Er finde es „schade, dass die Vereins­autonomie nicht im Vordergrund war“.

Viele prominente Männer­traditionen in Deutschland waren - teils nach jahrelangen Debatten und Protesten - zuletzt aber auch ohne Gerichts­urteil für Frauen geöffnet worden. Das Bremer Eiswettfest blieb im vergangenen Jahr erstmals keine reine Männer­veranstaltung:

Unter den 800 Gästen waren rund 30 Frauen. Auch beim „Blutritt“, einer Reiter­prozession im ober­schwäbischen Weingarten, dürfen seit November 2020 Frauen mitreiten. Zuvor war ein Antrag der Stadt, den „Blutritt“ in die Liste des Im­materiellen Kulturerbes aufzunehmen, an der fehlenden Offenheit für Frauen gescheitert.

Werbung

Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich

Ob nun auch beim Fischertag in Memmingen Frauen gleichberechtigt teilnehmen dürfen, ist mit dem Urteil aber noch nicht endgültig entschieden. Das Landgericht ließ wegen der Bedeutung des Falls die Möglichkeit zur Revision am Bundes­gerichts­hof in Karlsruhe zu. Der Fischer­tags­verein will nach eigenen Angaben bei einer Delegierten­versammlung am Donnerstag über diesen Schritt entscheiden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8553